Herr Gausmann informiert, dass seitens der Bunderegierung für 2020 vorgesehen sei, die bestehende Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsangebote aufzuheben, welche nicht der beruflichen Qualifikation oder dem Nachholen von Bildungsabschlüssen dienen. Da hiervon sämtliche Angebote der Volkshochschule, der Familienbildungsstätte und des Jugend- und Familiendienstes betroffen wären, würde die Thematik zur kommenden Schulausschusssitzung im November aufgearbeitet.