Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses 2018 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW a. F. (GO NRW) weiter.
Abstimmungsergebnis: einstimmig