Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates und des Sozialausschusses folgende 17. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:

 

 

17. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Rheine

vom _________________

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 3 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder in seiner Sitzung am ___________________ die folgende 17. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine erlassen:

 

Artikel I

 

§ 6 der Hauptsatzung der Stadt Rheine wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 6 Integrationsrat

 

1.      Der Integrationsrat besteht aus 18 Mitgliedern, davon 12 direkt gewählte Mitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO und 6 vom Rat bestellte Ratsmitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 4 GO.

 

2.      Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich bei
der/dem Bürgermeister(in) einzureichen. Die zuständigen Gremien haben sich innerhalb von 3 Monaten damit zu befassen.

 

 

Artikel II

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig