Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates und des
Sozialausschusses folgende 17. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt
Rheine:
17.
Änderungssatzung
zur
Hauptsatzung der Stadt Rheine
vom
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Aufgrund der §§ 7 Abs. 3 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2
Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit
gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen
Zahl der Mitglieder in seiner Sitzung am ___________________ die folgende 17.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine erlassen:
Artikel I
§ 6 der
Hauptsatzung der Stadt Rheine wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Integrationsrat
1.
Der
Integrationsrat besteht aus 18 Mitgliedern, davon 12 direkt gewählte Mitglieder
gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO und 6 vom Rat bestellte Ratsmitglieder gem. § 27
Abs. 2 Satz 4 GO.
2.
Anregungen
und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich bei
der/dem Bürgermeister(in) einzureichen. Die zuständigen Gremien haben sich
innerhalb von 3 Monaten damit zu befassen.
Artikel II
Diese Satzung
tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig