Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AöR)
gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 12.12.2019 die
„Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Rheine - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -“ zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig