Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AÖR)
gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 12.12.2019 die
„Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt
Rheine - Abfallgebührensatzung -“ zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig