Herr Hachmann erläutert, dass die Angebotsausweitung seit Längerem geplant war, aber erst der Genehmigungswettbewerb durchgeführt werden sollte. Außerdem halte er es für sinnvoll, das zusätzliche Angebot vorerst ein Jahr lang zu testen.

 

Herr Brauer teilt mit, dass er es nachvollziehen könne, dass die von der SPD-Fraktion beantragte Ausweitung des Frühverkehrs aufgrund der rechtlichen Beschränkungen nicht Teil des Beschlussvorschlages sei.

Er beantragt den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass eine Evaluation erst nach drei Jahren erfolge.

 

Herr Grawe spricht sich ebenfalls dafür aus, die Testphase auf drei Jahre festzulegen. Er stellt heraus, dass für den Erfolg dieser Fahrplanausweitung ausreichend geworben werden müsse. Die Werbung für die aktuellen kostenfreien ÖPNV-Adventssamstage sei aus seiner Sicht nicht ausreichend.

Er fragt, warum die vorgelegten Fahrpläne am Wochenende ab 16:15 Uhr nur noch einen Stundentakt vorsähen.

 

Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass die aktuellen Werbemaßnahmen aus seiner Sicht sehr wohl ausreichend seien. Alle zur Verfügung stehenden Kanäle seien genutzt worden.

 

Herr Dr. Vennekötter erklärt, dass die vorgelegten Fahrpläne das rechtlich Erlaubte und Sinnvolle abbilden. Deshalb sähen die Fahrpläne am Wochenende ab 16:15 Uhr nur noch einen Stundentakt vor.

 

Frau Floyd-Wenke plädiert auch für eine mindestens dreijährige Testphase. Insbesondere der der Vorlage beigefügte Antrag der Initiative „Rheine – Standort der guten Arbeitgeber“ spreche deutlich dafür, dass eine Testphase von einem Jahr zu kurz sei, als dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber beispielsweise mit Jobtickets darauf einstellen könnten.

 

Herr Hachmann weist darauf hin, dass zuerst die einjährige Testphase durchgeführt werden solle. Eine Verlängerung der Testphase sei dann möglich. Es müsse aber auch möglich sein, das Experiment zu stoppen. Auch müssten künftige Haushaltslagen bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

 

Herr Bems teilt mit, dass er es bedauere, dass die Frühverkehrsausweitung jetzt nicht möglich sei und nicht bereits in das Nahverkehrskonzept aufgenommen worden sei. Er fordert mehr Mut für den Klimaschutz und spricht sich ebenfalls für die Ausweitung der Testphase auf drei Jahre aus.

 

Herr Ortel erinnert daran, dass auch die Kosten entscheidend dafür waren, dass der Antrag der SPD-Fraktion vor zwei Jahren keine Mehrheit bekommen hätte. Ihm fehle in der Vorlage eine Kosten-Nutzen-Analyse. 1 Mio. Euro pro Jahr seien viel Experimentierspielgeld.

 

Herr Wilp weist darauf hin, dass die Fahrplanausweitung eine Verdopplung des aktuellen Defizits für den ÖPNV bedeute und spricht sich für die von der CDU-Fraktion beantragte Testphase von einem Jahr aus.

 

Herr Brauer nimmt Bezug zu Herrn Ortels Aussage und erinnert daran, dass der Genehmigungswettbewerb der Grund für die Ablehnung des Antrages der SPD-Fraktion vor zwei Jahren gewesen sei.

 

Herr Brunsch fordert eine eindeutige Zielsetzung für die Testphase. Es müssten im Vorfeld Parameter festgelegt werden, unter welchen Bedingungen die Testphase als erfolgreich oder als gescheitert angesehen würde und wann eine Verlängerung der Testphase erfolgen solle.

 

Herr Grawe widerspricht Herrn Brunsch. Aus seiner Sicht könne eine konkrete Zielsetzung noch nicht erfolgen. Nach einem Jahr könne aber eine Tendenz erkannt werden.

 

Frau Floyd-Wenke teilt mit, dass wieder nur über Geld gesprochen werde. Der ÖPNV koste Geld. Es gehe darum die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Arbeit zu bringen.

 

Frau Brauer hinterfragt, wie realistisch es sei, dass Unternehmen bei einer einjährigen Testphase Jobtickets anbieten werden.

 

Herr Grawe, Herr Weßling und Herr Brauer schlagen als Kompromiss vor, dass die einjährige Testphase mit der letzten Fahrplanausweitung, also der Anbindung der Gewerbegebiete am 01.08.2020 beginne.

Die CDU-Fraktion signalisiert ihre Zustimmung zu diesem Kompromissvorschlag.

 

 


Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt die probeweise Ausweitung des Leistungsangebotes im Stadtbusverkehr. Für die Laufzeit von einem Jahr sollen folgende Leistungen angeboten werden:

 

·         Ausweitung des Sonn- und Feiertagsverkehrs

·         Ausweitung des Abendverkehrs im Halbstundentakt bis 21:30 Uhr

·         Anbindung der Gewerbegebiete im Norden Rheines

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschluss rechtsverbindlich gegenüber der VSR umzusetzen und die Erweiterung des Angebots zu evaluieren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig