Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 17

Frau Struß von BBG, Herr Fangmann von BPG und Herr Dr. Vennekötter stellen die als Anlage zur Vorlage beigefügte Präsentation vor.

 

Herr Weßling fragt mit Bezug auf die Präsentation (Seite 4, Fußnote 3) woran es liege, dass es keine Rechtsprechung zum BFÜ-Modell gebe.

Frau Struß antwortet, dass bislang keine entsprechenden Verfahren geführt worden seien. Das BFÜ-Modell werde aber vielfach praktiziert und sei steuerlich anerkannt.

 

Herr Brauer spricht sich für die Gründung eines eigenen Verkehrsbetriebes aus und beantragt den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass eine Direktvergabe an die VSR vorgenommen werden soll. Er weist u. a. darauf hin, dass bei dem BFÜ-Modell ein anderer Tarifvertrag zum Tragen kommen könnte, als bei einer Direktvergabe.

 

Herr Hachmann zeigt sich vom BFÜ-Modell überzeugt. Es handele sich zwar um eine rechtlich andere Ausgestaltung, im Wesentlichen verbleibe es aber bei dem bisherigen System mit VSR und privaten Busunternehmen.

Die Gründung eines eigenen Betriebes sei insbesondere in der jetzigen Zeit nicht sinnvoll.

 

Herr Grawe stellt die Flexibilität u. a. bei der Einführung alternativer Antriebsarten eines eigenen Betriebes heraus und spricht sich für die Gründung eines solchen aus.

 

Herr Bems spricht sich ebenfalls für die Gründung eines eigenen Betriebes aus. Hierbei könnten die bisherigen Busfahrer übernommen werden und Anpassungen zu Gunsten des Klimaschutzes im laufenden Betrieb erfolgen.

 

Herr Ortel nennt zum einen die finanziellen Aspekte wie den steuerlichen Querverbund als auch den Klimaschutz, für den es irrelevant sei, von wem die Busse gefahren werden, als Gründe für die Ausgestaltung in Form des BFÜ-Modells.

 

Herr Brunsch spricht sich ebenfalls für das BFÜ-Modell aus.

 

Frau Floyd-Wenke kritisiert, dass die Belange der Beschäftigten nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ferner seien die Vorteile einer klassischen Vergabe durch den Kreis nicht ausreichend dargestellt worden.

 

Herr Dr. Lüttmann lässt über den von Herrn Brauer beantragten Beschlussvorschlag (Aufbau eines eigenen Betriebs) abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                  17 Ja-Stimmen

                                                         26 Nein-Stimmen

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt unter dem Vorbehalt der steuerlichen Abstimmung die Umsetzung des Betriebsführungsübertragungsmodells und beauftragt die Verwaltung,

 

1)      alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Stadtverkehr Rheine unter Aufrechterhaltung des steuerlichen Querverbundes und der heutigen Funktionen der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) nach Maßgabe der hiesigen Beschlussfassung und der darin getroffenen Festlegungen durch Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über den Stadtverkehr sicherzustellen;

2)      schnellstmöglich die Absicht einer wettbewerblichen Vergabe eines entsprechenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags vorabbekanntzumachen;

3)      die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Weiterleitung von Mitteln nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW und § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW mit dem Ziel zu überprüfen, dass diese Mittel, soweit sie auf den Stadtverkehr Rheine entfallen, künftig auf der Grundlage öffentlicher Dienstleistungsaufträge verwendet, die Verfahren zur Weiterleitung der Mittel vereinfacht und insbesondere die allgemeine Vorschrift über die Ausgleichszahlungen nach § 11a ÖPNVG NRW ggf. aufgehoben werden kann.

4)      die VSR für den benötigten Zeitraum ab dem 01.10.2020 bis zur Umsetzung der Neuvergabe durch die Stadt Rheine weiterhin mit dem Stadtverkehr Rheine zu betrauen

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  26 Ja-Stimmen

                                                         17 Nein-Stimmen