Sitzung: 05.02.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 2
Vorlage: 050/20
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Herr Doerenkamp erklärt zu der Eingabe des NABU, dass er sehr verärgert sei über den Ton, den der NABU in seiner Erklärung angeschlagen habe und dankt der Verwaltung, dass diese sachlich reagiert habe.
Herr Grawe erklärt, dass seine Fraktion nicht zustimmen werde. Jeder Baum sei wichtig für das Mikroklima. Er führt weiter aus, man müsse weg vom Individualverkehr und hier würden Bäume für Autos gefällt.
Herr Bems möchte wissen, wo Flächen für Ersatzplanzungen seien und wie dies gemacht werde. Dies könne auch in einer der nächsten Sitzungen dargestellt werden.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 252, Kennwort: "Gewerbegebiet Osnabrücker Straße/Paschenau", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen