Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen ergänzt zur Vorlage, dass 2013 bereits ein Beschluss für den Bau eines Clubhauses gefasst wurde. Da das Clubhaus nun an anderer Stelle geplant sei als 2013, schlägt die Verwaltung ein 2-stufiges Normalverfahren vor. Die positive landesplanerische Anfrage liege bereits vor.

 

Herr Doerenkamp hält das Vorgehen für richtig, denn in dem Verfahren werden auch Rechte Dritter umfangreich zu berücksichtigen sein.

 

Herr Hundrup findet die Ausmaße für das Clubhaus sehr groß und weist darauf hin, dass eine Dach- und Fassadenbegrünung in dem Bereich wünschenswert wäre.

 


 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine Kennwort: "Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock" der Stadt Rheine zu ändern.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine  Kennwort: " Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock "  eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig