Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Dr. Lüttmann verweist auf die Vorlage und gibt zusätzlich zu allen Investitionsanträgen folgende Vorbemerkungen:

 

-     Mit Ausnahme des Antrages vom TV Jahn Rheine scheidet bei den zur Beschlussfassung vorliegenden Anträgen eine Antragstellung zum Förderprogramm des Landes „Moderne Sportstätten 2022“ (aufgrund Bagatellgrenze bzw. der Notwendigkeit der kurzfristigen Maßnahmendurchführung) aus.

-     Beim vorliegenden Antrag des TV Jahn Rheine (Sanierung Tennishallendach) könnte, je nach Verfahrensdauer, noch eine Landesförderung für die Maßnahme in Betracht kommen.

-     Im Übrigen liegen für das Förderprogramm des Landes Anmeldungen von 24 Sportvereinen aus Rheine mit einem Kostenumfang von ca. 4,5 Mio. € vor.

 

Budgetinformationen für das aktuelle Haushaltsjahr

 

Grundbudget für Vereinsinvestitionen                                                  220.000 €

TV Jahn (Umbau Tennishalle) Förderung 2019 – 2021 je                   - 47.000 €

Budget für 2020                                                                                      173.000 €

Fördersumme der vorliegenden Anträge (außer TV Jahn)                              -117.500 €

                                                                                                                  55.500 €

Notwendige Mittel für Unvorhergesehenes in 2020                            - 30.000 €

                                                                                                                  25.500 €

Maßnahme TV Jahn (Dachsanierung)                                                  59.400 €

                                                                                                                -33.900 €

 

-     Daher der Vorschlag (mit dem TV Jahn-Rheine im Vorfeld abgestimmt), die mögliche Förderung auf zwei Jahre aufzuteilen (reduziert aber das Budget 2021). Falls Ende des Jahres noch nicht verwendete Mittel im Gesamtbudget Sport zur Verfügung stehen, könnten diese natürlich für die Maßnahme verwandt werden. 

Herr Bems regt an, in Vorlagen, die Erneuerungen, Sanierungen, Modernisierungen usw. betreffen, einen Hinweis darüber aufzunehmen, wann das Objekt gebaut wurde bzw. wann zuletzt saniert oder erneuert wurde. Das wäre hilfreich, um die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme besser einordnen zu können.

 

Die Verwaltung verspricht, diesen Hinweis zukünftig mit aufzunehmen.

 

Beim hier zu beratenden Antrag ist Herr Rieke der Meinung, dass die beantragte Förderung zur Erneuerung der Spielfeldumrandung nicht gerechtfertigt sei, da wegen der massiven Bauweise  darauf Werbeplakate angebracht worden seien und der Verein dadurch Sponsorengelder erhalte. Seiner Meinung nach solle  der Verein die Kosten der Erneuerung selber mit Hilfe seiner Sponsoren tragen.

 

Herr Gude äußert sich dahin gehend, dass die Sportvereine enorme Arbeit im Sinne des Sportförderungsplanes u. a. gerade in der Jugendarbeit erbringen und es somit sehr wohl gerechtfertigt sei, wenn sie durch Bannerwerbung für ihre Arbeit zusätzliche Mittel erhalten.

 

Im Anschluss diskutieren die Ausschussmitglieder noch kurz über die Notwendigkeit und Ausführungsweise von Spielfeldumrandungen und halten u. a. fest, dass diese vom Deutschen Fußball-Bund vorgeschrieben sind.

 

 


Beschluss:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Verein SF Gellendorf e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 29.888 € zur Sanierung der Spielfeldumrandung zu gewähren.

 


Abstimmungsergebnis:                15 Ja-Stimmen

                                                                 1 Nein-Stimme