Sitzung: 04.02.2020 Sportausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 037/20
Herr Dr.
Lüttmann verweist auf die Vorlage und gibt zusätzlich zu allen
Investitionsanträgen folgende Vorbemerkungen:
- Mit Ausnahme des Antrages vom TV Jahn Rheine
scheidet bei den zur Beschlussfassung vorliegenden Anträgen eine Antragstellung
zum Förderprogramm des Landes „Moderne Sportstätten 2022“ (aufgrund
Bagatellgrenze bzw. der Notwendigkeit der kurzfristigen Maßnahmendurchführung)
aus.
- Beim vorliegenden Antrag des TV Jahn Rheine
(Sanierung Tennishallendach) könnte, je nach Verfahrensdauer, noch eine
Landesförderung für die Maßnahme in Betracht kommen.
- Im Übrigen liegen für das Förderprogramm des Landes
Anmeldungen von 24 Sportvereinen aus Rheine mit einem Kostenumfang von ca. 4,5
Mio. € vor.
Budgetinformationen für das aktuelle Haushaltsjahr
Grundbudget
für Vereinsinvestitionen 220.000
€
TV Jahn (Umbau Tennishalle) Förderung 2019 – 2021 je - 47.000 €
Budget
für 2020 173.000
€
Fördersumme der vorliegenden Anträge (außer TV Jahn) -117.500 €
55.500 €
Notwendige Mittel für Unvorhergesehenes in 2020 - 30.000 €
25.500 €
Maßnahme
TV Jahn (Dachsanierung)
59.400 €
-33.900
€
- Daher der Vorschlag (mit dem TV Jahn-Rheine im
Vorfeld abgestimmt), die mögliche Förderung auf zwei Jahre aufzuteilen (reduziert aber das Budget 2021). Falls
Ende des Jahres noch nicht verwendete Mittel im Gesamtbudget Sport zur
Verfügung stehen, könnten diese natürlich für die Maßnahme verwandt
werden.
Herr Bems
regt an, in Vorlagen, die Erneuerungen, Sanierungen, Modernisierungen usw.
betreffen, einen Hinweis darüber aufzunehmen, wann das Objekt gebaut wurde bzw.
wann zuletzt saniert oder erneuert wurde. Das wäre hilfreich, um die
Notwendigkeit der beantragten Maßnahme besser einordnen zu können.
Die
Verwaltung verspricht, diesen Hinweis zukünftig mit aufzunehmen.
Beim hier zu
beratenden Antrag ist Herr Rieke der Meinung, dass die beantragte Förderung zur
Erneuerung der Spielfeldumrandung nicht gerechtfertigt sei, da wegen der
massiven Bauweise darauf Werbeplakate
angebracht worden seien und der Verein dadurch Sponsorengelder erhalte. Seiner
Meinung nach solle der Verein die Kosten
der Erneuerung selber mit Hilfe seiner Sponsoren tragen.
Herr Gude
äußert sich dahin gehend, dass die Sportvereine enorme Arbeit im Sinne des
Sportförderungsplanes u. a. gerade in der Jugendarbeit erbringen und es somit
sehr wohl gerechtfertigt sei, wenn sie durch Bannerwerbung für ihre Arbeit
zusätzliche Mittel erhalten.
Im Anschluss
diskutieren die Ausschussmitglieder noch kurz über die Notwendigkeit und
Ausführungsweise von Spielfeldumrandungen und halten u. a. fest, dass diese vom
Deutschen Fußball-Bund vorgeschrieben sind.
Beschluss:
Der Sportausschuss beschließt, dem Verein SF Gellendorf e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 29.888 € zur Sanierung der Spielfeldumrandung zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme