Sitzung: 12.02.2020 Wahlausschuss
Herr Gausmann verpflichtet gemäß § 6 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung die anwesenden Beisitzer/-innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes.
Wortlaut der Verpflichtung:
„Ich
verpflichte mich als Beisitzer/-in im Wahlausschuss zur unparteiischen
Wahrnehmung meines Amtes und zur Verschwiegenheit über die mir bei meiner
amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem
Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“
Über die jeweiligen Verpflichtungen wurden gesonderte Niederschriften gefertigt, die der Niederschrift dieser Sitzung als Anlage 1 beigefügt sind.