Herr van Wüllen verweist auf die Vorlage.

 

Herr Doerenkamp findet es wichtig die Sicherung des Standortes für die Firma KTR heute zu beschließen, auch wenn dafür eine ökologisch wertige Fläche aufgegeben werden muss. Dies sei keine leichte Entscheidung, aber wichtig um KTR eine Zukunft in Rheine zu bieten.

 

Auch Herr Bems stimmt zu, dass KTR ansonsten keine Chance habe, sich weiter am Standort Rheine zu entwickeln. Trotzdem weist er darauf hin, dass die zu fällenden Bäume nicht so einfach ersetzt werden können. Herr Bems bitte die Verwaltung demnächst im Ausschuss zu berichte, wo und welche Ausgleichsflächen auf dem Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Seiner Meinung nach müsse diese Darstellung auch auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden.

 

Frau Schauer weist darauf hin, dass es eine Übersicht der Ausgleichsflächen auf der Seite des Kreises Steinfurt gebe.

 

Herr Bems bittet darum, eine Verlinkung für die Homepage der Stadt Rheine herzustellen.

 

Herr Hundrup erklärt, dass er bei dem Beschluss nur schweren Herzens zustimmen werde, allerdings der Erhalt von  Arbeitsplätzen sei wichtig.

 

Herr Winkelhaus möchte wissen, was mit dem viel befahrenen Radweg passiere.

 

Frau Schauer zeigt anhand des Planes, dass der Radweg verlegt werde. Es entstehe ein kleiner, zumutbarer Umweg, aber die Seite müsse nicht gewechselt werden.

 

Herr Dewenter möchte wissen, ob die Planungen mit der Zustimmenden Behörde vorbesprochen wurden.

 

Frau Schauer antwortet, dass die landesplanerische Anfrage laufe, im Vorfeld wurden positive Gespräche geführt. 

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Gewerbegebiet Rodder Damm" zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird gebildet durch die Flurstücke 435 tlw., 436 tlw. und 437 tlw. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 30, der Gemarkung Rheine rechts der Ems.

 

Der etwa 2,3 ha große Änderungsbereich befindet sich im Osten von Rheine im Einmündungsbereich der Carl-Zeiss-Straße in den Rodder Damm. Er ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Gewerbegebiet Rodder Damm" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse und im Internet mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig