Bürger 1 fragt, ob die Frist zur Einteilung der Wahlbezirke auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts des Landes NRW eine Ausschlussfrist sei, die bereits am 29. Februar 2020 endete. 

 

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass er eine schriftliche Antwort bekommen werde.