I/A/0410

 

3.1          Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

 

Frau Dr. Kordfelder informiert die Anwesenden darüber, dass das „Dorf“ Elte den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gewonnen habe. Sie habe bereits im Rahmen der Preisverleihung dazu namens des Rates und der Verwaltung herzlich gratuliert. In diesem Zusammenhang sei sie ausdrücklich vom Vorsitzenden des Heimatvereins Elte, Herrn Wältring, gebeten worden, Rat und Verwaltung der Stadt Rheine den Dank des Heimatvereins für die gewährte Unterstützung zu übermitteln.

 

 

I/A/0495

 

3.2          Anträge der Stadtteilbeiräte

 

Da vor den Sommerferien keine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mehr stattfindet, stellt Frau Dr. Kordfelder abweichend von den Bestimmungen der Hauptsatzung den folgenden Antrag des Stadtteilbeirates Elte vom 4. Juni 2008 vor:

 

Der Stadtteilbeirat Elte regt an, die Präsensstunden für die pädagogische Fachkraft im Jugendheim in Elte um 6 Std. pro Woche auf 15 Wochenstunden auszuweiten, um eine kontinuierliche Bindung der Kinder und Jugendlichen an das Gruppenangebot und die Freizeitaktivitäten zu erreichen.

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung des Antrags an den Unterausschuss „Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen“. Für die nächste Sitzung des Unterausschusses ist das Thema „Offene Jugendarbeit“ als Tagesordnungspunkt vorgesehen. Im Rahmen der Diskussion soll der Antrag des Stadtteilbeirates Elte behandelt werden.

 

Die Ratsmitglieder widersprechen dem Verfahrensvorschlag nicht.

 

 

I/A/0610

 

3.3          Tag der offenen Tür am 9. November 2008

 

Frau Dr. Kordfelder berichtet, dass am Sonntag, dem 9. November 2008, von 13:00 bis 18:00 Uhr im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags ein Tag der offenen Tür im Rathaus durchgeführt werde. Die Verwaltung befinde sich derzeit noch in der Vorbereitung, möchte aber die Ratsmitglieder jetzt schon auf diesen Termin hinweisen mit der Bitte, sich an der einen oder anderen Aktivität zu beteiligen. Nähere Informationen würden in Kürze ergehen.

 

 

I/A/0690

 

3.4          „Ab in die Mitte 2008“

 

Frau Dr. Kordfelder bezieht sich auf das heutige Pressegespräch in der o. g. Angelegenheit und informiert die Anwesenden anhand der als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügten Presseerklärung über die geplanten Aktivitäten.

 

I/A/0920

 

3.4          Tagung des Arbeitskreises Konversion

 

Frau Dr. Kordfelder führt aus, dass aufgrund der geplanten Folgenutzung auf dem Flugplatz Hopsten/Dreierwalde der seinerzeit eingerichtete Arbeitskreis Konversion mit den Hauptverwaltungsbeamten aus Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Neuenkirchen, Rheine, Salzbergen und Spelle zusammengetreten sei. Die vor einigen Wochen angekündigte Folgenutzung habe bekanntlich zu Irritationen in der Bevölkerung geführt. Der Investor habe sich mittlerweile aus dem Projekt zurückgezogen, weil er für die Realisierung an dem Standort keine wirtschaftliche Grundlage gesehen habe. Dennoch müsse man davon ausgehen, dass der Flugplatz in Hopsten/ Dreierwalde über kurz oder lang einer anderen Nutzung zugeführt werden solle. Aus diesem Grunde sei auch der Arbeitskreis Konversion neu belebt worden, um sich zeitnah über künftige Planungen auszutauschen. Bereits Ende Oktober/Anfang November werde ein Ortstermin auf dem Flugplatzgelände stattfinden, um mit den derzeitigen Pächtern des Geländes, deren Pachtverträge am 31. Dezember 2008 auslaufen würden, über künftige Nutzungsabsichten zu sprechen.

 

 

I/A/1090

 

3.5          Verrechnung der zuviel erhobenen Stadtentwässerungsgebühren

 

Frau Dr. Kordfelder bezieht sich auf eine E-Mail von Herrn Niehues in der o. g. Angelegenheit, mit der er darum gebeten habe, in der heutigen öffentlichen Ratssitzung eine Information über die Abwicklung des Erstattungsanspruches der Bürgerinnen und Bürger und über die Höhe der Rückzahlung zu geben.

 

Herr Lütkemeier führt dazu Folgendes aus:

 

„Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Rheine und der Neuorganisation der Technischen Betriebe wurde festgestellt, dass in der Gebührenbedarfsberechnung 2007 der Stadtentwässerung die Abschreibungen um 798.718,96 € zu hoch angesetzt waren.

 

Diese Thematik ist ausführlich in der Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 6. Dezember 2007 behandelt worden. Von dem zuvor genannten Betrag ist bereits für die Gebührenkalkulation 2008 ein Betrag von 93.972 € gebührenschonend aufgelöst worden. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, vorbehaltlich der noch durchzuführenden Nachkalkulation eine Rückstellung zu bilden, die in den Gebührenbedarfsberechnungen der nächsten zwei Jahre (2009 bis 2010) gebührenmindernd aufgelöst werden sollte.

 

Der Bau- und Betriebsausschuss hat den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag allerdings ergänzt und dem Rat der Stadt zu dieser Thematik einstimmig folgenden Beschluss empfohlen:

 

„Sollte das Betriebsergebnis für das Jahr 2007 einen Überschuss ausweisen, ist dieser Betrag in voller Höhe im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2009, inklusive einer angemessenen Verzinsung, zu berücksichtigen.“

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2007 diesen Beschlussbestandteil einstimmig gefasst. Die Verwaltung wird sich an diese Vorgabe des Rates halten!

 

Am 27. Dezember 2007 hat die Stadt 700.000 € auf das Konto der Technischen Betriebe der Stadt Rheine (TBR) AöR überwiesen. Die Technischen Betriebe haben diesen Betrag bis zum 28. Dezember 2008 als Festgeld mit einem Zinssatz von 4,58 % angelegt. Der daraus resultierende Zinsertrag beträgt 32.060 €. Auch dieser Zinsertrag wird bei der Gebührenkalkulation 2009 gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung des statistischen Wasserverbrauchs ergäbe sich daraus eine Einsparung je Einwohner in Höhe von 8,95 €.“

 

 

I/A/1380

 

3.6          3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288 „Zentrum

               Dutum/Dorenkamp“                                                

 

Herr Kuhlmann bezieht sich auf die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ vom 11. Juni 2008, in der die Entscheidung über die Änderung des o. g. Bebauungsplanes an den Rat verwiesen worden sei. Zwischenzeitlich sei aber mit dem Investor Rücksprache gehalten worden. Es sei vereinbart worden, die Dachform, wie vom Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ gewünscht, in ein Satteldach zu ändern. Damit entspreche das Bauvorhaben dem rechtskräftigen Bebauungsplan, sodass dessen Änderung hinfällig sei. Aus diesem Grunde habe er vor Eintritt in die Tagesordnung vorgeschlagen, den TOP 22 abzusetzen.

 

Darüber hinaus sei auch die Stellplatzfrage mit dem Investor im Sinne des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ besprochen worden. Die vorliegende Stellplatzprognose für ca. 30 Wohnungen entspreche etwa 21 Stellplätzen. Diese würden sowohl in der Tiefgarage als auch auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Die Verkehrsfläche im Eckbereich Windthorststraße/Im Sundern solle weiterhin vom Wohnungs-Verein angekauft werden und stehe als Reservefläche für weitere Stellplätze zur Verfügung. Die Bäume würden dabei erst einmal erhalten bleiben. Die Fläche solle vom Wohnungs-Verein unterhalten werden.

 

 

I/A/1485

 

3.7      Illegale Nutzungsänderung einer Lagerfläche in eine Verkaufsfläche

 

Herr Kuhlmann gibt hierzu folgende Information:

 

„Im Rahmen der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ist es wegen einer illegalen Nutzungsänderung zu einer Diskussion und in deren Folge zu Presseveröffentlichungen gekommen. Inhaltlich ging es um eigentlich zwei Verfahren, ein bauordnungsrechtliches und ein bauplanungsrechtliches.

 

Ende 2005 ist im Rahmen einer Brandschau festgestellt worden, dass der Betreiber einer Verkaufsfläche für Zweiräder eine illegale Nutzungsänderung einer Lagerfläche in eine Verkaufsfläche mit einer Größe von knapp 700 qm vorgenommen hat. Dies ist trotz Feststellung nicht mit einer Nutzungsuntersagung seitens der Stadt im Jahre 2005 unterbunden worden. Man hat dies zurückgestellt, weil es parallel ein Verfahren zur Änderung des B-Planes gegeben hat.

 

Nach meiner Kenntnis - der ich damals bei der Stadt Rheine noch nicht tätig war - war die Überlegung, dass es nicht sinnvoll schien, durch die Bauordnung eine Nutzung zu untersagen, wenn parallel durch die Stadtplanung die Änderung des B-Planes und damit die mögliche Erweiterung der Verkaufsfläche diskutiert wird.

 

2006 ist dann seitens des damaligen Dezernenten das Signal gegeben worden, die Nutzungsänderung über eine B-Plan-Änderung zu legalisieren. Hintergrund ist nach den mir aus den Akten bekannt gewordenen Umständen, dass es hierzu ein entsprechendes Gutachten gegeben hat.

 

Man hat dann sehr umfangreiche Gespräche geführt, die im Juni 2007 in ein Gespräch mit dem planenden Architekten mündeten. Ergebnis dieses Gespräches war auf Wunsch des Betreibers eine Änderung des B-Planes mit Zeitfenster 2008.

Voraussetzung für eine solche Änderung war natürlich die politische Zustimmung. In diesem Sinne wurde letztmalig im September 2007 in der „Strategischen Arbeitsgruppe“ eine entsprechende Diskussion geführt.

 

Nach den mir vorliegenden Protokollen, die aber nicht förmlich mit der Politik abgestimmt worden sind, bestand der Wunsch, hier eine Legalisierung voranzutreiben, dies aber nur gegen Kostenerstattung. Genau deshalb hat die Verwaltung bis zur Einführung dieser Möglichkeit zugewartet.

 

In der jetzigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses musste die Vorlage nach Signalen der Politik abgesetzt werden. Es hat also in dieser Frage keine Entscheidung gegeben.

 

Damit lebte die Frage der Nutzungsuntersagung erneut auf, mit der Konsequenz, dass eine Legalisierung nicht möglich und eine ordnungsbehördliche Sanktionierung der Änderung vorzunehmen war. Diese sind am 17. Juni 2008 durch die Stadt Rheine verfügt worden. Dies gilt auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren.

 

Für diesen Vorgang, der bereits in 2005 hätte sanktioniert werden können und für die zwischen 2005 und 2007 nicht erfolgte Kommunikation mit der Politik muss ich mich an dieser Stelle entschuldigen!

Ich übernehme dafür die Verantwortung und werde in Zukunft konsequent in diesen Bereichen die Verfahren betreiben.

 

D. h. wir werden kurzfristig eine Reihe von offenen Verfahren, bei denen es um eine Legalisierung von Änderungen v. a. im Interesse der Wirtschaftsförderung geht, überprüfen und u. U. Nutzungsänderungen verhängen müssen. Es handelt sich hierbei um ca. 10 Fälle im gewerblichen und ebenso viele Fälle im privaten Bereich.

 

Wir werden weiter zu diesen Fragen des Bauordnungsrechts im Rahmen der Kommunikation mit den politischen Kräften keine informellen Gesprächsrunden mehr führen, sondern nur noch in den zuständigen Gremien über diese Fragen - dann protokolliert - Entscheidungen vorbereiten.

 

Auch das Thema „Werbung“ werden wir im Rahmen dieses Verfahrens thematisieren. Es ist aus unserer Sicht nicht zulässig, was der Betreiber an dieser Stelle macht. Wir werden - insofern diese Werbung entweder auf dem Grund der Stadt Rheine oder aber auf dem Grund des Bundes (hier gibt es entsprechende Vereinbarungen) stattfindet - konsequent dagegen vorgehen. Dies bedeutet, dass Plakate und ähnliche Werbeschriften durch die Stadt entfernt werden.

 

Ich hoffe, dass für das weitere Vorgehen in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung ein Modus gefunden werden kann, den Unternehmen weiterhin unbürokratisch helfen zu können. Dazu muss nach meiner Auffassung meine Bauordnung weiterhin die Möglichkeit erhalten, auch von sich aus mit Augenmaß zu handeln und auch von sich aus den Dialog mit den Unternehmen suchen zu dürfen. Dies gilt insbesondere für die Frage von Nutzungsuntersagungen.

 

Aber auch im Rahmen der Werbung muss den Unternehmen dann eine legale Möglichkeit zur Werbung gegeben werden, nur die konsequente Verfolgung von illegalen Werbungen reicht für diese Form der Unterstützung der Wirtschaft nicht aus.“