Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 2

I/A/3235

 

Herr Theismann berichtet über die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes im Integrationsrat und im Sozialausschuss. Letzterer habe die Entscheidung über den Appell direkt an den Rat verwiesen.

 

Frau Ehrenberg entgegnet, dass der Sozialausschuss sehr wohl einen Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst habe. Allerdings habe die Verwaltung den Auftrag erhalten, bis zur Ratssitzung noch einige Fragen zu beantworten. Dieses sei in der vorliegenden Ergänzungsvorlage erfolgt.

 

Herr Dörnhoff stellt fest, dass es bei dem Appell um das Wahlrecht von Ausländern gehe, die aus Ländern außerhalb der EU stammen würden. Es handele sich hierbei um 850 Personen in Rheine. Bezug nehmend auf die Ergänzungsvorlage, in der als Gründe für die fehlende Bereitschaft der Ausländer, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, die Sicherung des Lebensunterhaltes, die Sprachkenntnisse oder strafrechtliche Verfehlungen angegeben würden, hätte er gerne detaillierter dargestellt gewusst, bevor er dem Appell zustimmen würde. Auch würden in der Vorlage positive Beschreibungen von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern von außerhalb der EU fehlen, die hier in Rheine leben und arbeiten würden. Trotz des noch bestehenden Beratungsbedarfs werde die CDU-Fraktion dem Appell zustimmen und würde diese Zustimmung als Signal an die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger werten, alle Integrationsmöglichkeiten zu nutzen und an die deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, den Integrationsprozess aktiv mitzugestalten.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt den nachstehend abgedruckten Appell zum kommunalen Wahlrecht von Ausländerinnen und Ausländern:

 

„Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten:

Jetzt!

 

Politische Gleichberechtigung muss am Anfang jeder gelungenen Integration stehen! Nur wer die Möglichkeit hat, sich durch die Wahl seiner Vertreterinnen

und Vertreter an der Politik vor Ort zu beteiligen, wird ernst genommen! Diese Menschen sind dann nicht mehr Objekte des politischen Handels, sondern gestalten das Leben in ihrem Umfeld aktiv mit.

 

Nicht jede Migrantin und jeder Migrant, die/der schon seit vielen Jahren in Deutschland lebt, kann oder will aber die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen oder kann dies nur unter erschwerten Bedingungen tun.

 

Deshalb fordern wir das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1990 entschieden, dass ein kommunales Wahlrecht auch für Migrantinnen und Migranten nach einer Änderung des Grundgesetzes möglich ist.

 

Der Europarat mit seinen 43 Mitgliedsländern fordert seit Jahren, allen Ausländern mit legalem Aufenthaltsrecht, unabhängig von der Nationalität, das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zuzusprechen.

 

Das kommunale Wahlrecht für alle lange hier lebenden Migrantinnen und Migranten ist jetzt durch den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene wieder in das Bewusstsein der Politik gerückt worden. Es muss jetzt darum gehen, den Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag in eine offensive Politik umzuwandeln, NRW sollte dabei an der Spitze stehen. In der Integrationsoffensive NRW hat sich im Jahr 2001 die Mehrheit der im Landtag vertretenen Parteien für das kommunale Wahlrecht ausgesprochen.

 

Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von den elementarsten Mitwirkungsrechten auszuschließen.

 

Deshalb: Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten - Jetzt !“


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen