Herr Schröer berichtet über den Ortstermin mit dem Stadtteilbeirat an der Hünenborgstraße. Der Stadtteilbeirat hat in einem Schreiben an die Verwaltung den Wunsch geäußert, den beschlossenen B-Plan nicht wie vorgesehen umzusetzen.

 

Herr Kuhlmann ergänzt, dass die Anwohner die Grundstücke in Erwartung der Umsetzung des B-Plans gekauft haben. Sollte eine Umsetzung nicht erfolgen, könnte daraus ein Schaden für die Eigentümer entstehen, den sie dann im Rahmen einer Schadensersatzklage gegen die Stadt Rheine geltend machen können.

 

Herr Löcken fragt nach, ob es möglich sei, einen schmalen Fußweg zu erhalten.

 

Herr Schröer antwortet, dass dies nur mit einer B-Plan Änderung möglich sei.

 

Herr Thüring macht deutlich, dass die Anwohner ein Recht auf die Umsetzung des B-Plans haben. Dennoch seien einige für den Erhalt einen schmalen Fuß- und Radweges.

 

Herr Niehues ergänzt, dass die Verwaltung alle Anlieger anschreiben solle und um Zustimmung für einen Fuß- und Radweg bitten soll.