Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/2475

 

Herr Reiske bezieht sich auf die Förderungsmöglichkeiten von Maßnahmen zur Reduzierung von Folgekosten, die auf den „Ersterwerb“ beschränkt seien. Er möchte wissen, was unter dem Begriff „Ersterwerb“ zu verstehen sei.

 

Herr Hötker antwortet, um einen Ersterwerb handele es sich zum Beispiel bei einem Kauf eines durch einen Bauträger errichteten Neubaues zum erstmaligen Bezug.

 

Auf Nachfrage von Herrn Reiske, ob nicht auch gebrauchte Immobilien bei dieser Förderung einbezogen werden könnten, antwortet Herr Hötker, dass hierüber bereits mehrfach in der Arbeitsgruppe diskutiert worden sei. Das Bundesbauprogramm speise sich ja bekanntlich aus der Abschöpfung der Baulandproduktion und werde in den Baugebieten auf Neubauten wieder verteilt.

 

Herr Roscher erklärt für die SPD-Fraktion die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Seine Fraktion sehe aber hierin nur den ersten Schritt. Er vertritt die Auffassung, dass auch etwas für Altbausanierung getan werden müsse. Insofern werde die SPD-Fraktion in Kürze einen entsprechenden Antrag einreichen.


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Anhebung der Fördersätze im „Städtischen Wohnungsbauprogramm“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 entsprechend den der Vorlage beigefügten Förderrichtlinien für den Kommunalen Baukostenzuschuss und zur Reduzierung der Folgekosten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig