Beschluss:
Der Rat zieht die
Angelegenheit an sich (Bauausschuss).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Das Teilstück der Möllerhookstraße , im anliegenden Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 33, Flurstück 76 tlw., wird hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig