Sitzung: 25.06.2008 Wahlausschuss
Die Wahlleiterin verpflichtete die anwesenden Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung Ihres Amtes.
Über die Verpflichtung ist eine gesonderte Niederschrift gefertigt worden. Sie enthält für jedes anwesende Mitglied des Wahlausschusses folgenden Text:
„Ich verpflichte
mich, als Beisitzer/in im Wahlausschuss zur unparteiischen Wahrnehmung meines
Amtes und zur Verschwiegenheit über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit
bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten.“