Die Wahlleiterin verpflichtete die anwesenden Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung Ihres Amtes.

 

 

Über die Verpflichtung ist eine gesonderte Niederschrift gefertigt worden. Sie enthält für jedes anwesende Mitglied des Wahlausschusses folgenden Text:

 

„Ich verpflichte mich, als Beisitzer/in im Wahlausschuss zur unparteiischen Wahrnehmung meines Amtes und zur Verschwiegenheit über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“