Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Nadine Sinnigen zur Schriftführerin.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig