Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Nadine Sinnigen zur Schriftführerin.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Nadine Sinnigen zur Schriftführerin.
Abstimmungsergebnis: einstimmig