Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Herr Gausmann informiert, dass der Jugendhilfeausschuss der Vorlage in seiner letzten Sitzung bereits zugestimmt habe und damit gleichzeitig der Anhebung der Beitragsfreigrenze auf 30 TEUR. Letzteres sei ein Ausfluss aus einem Antrag der SPD-Fraktion, der darüber hinaus darauf zielte, eine zusätzliche Beitragsstufe über 96 TEUR einzuführen. Dies werde seitens der Verwaltung aus mehreren Gründen abgelehnt. Im Einerseits sei im Bereich der Offenen Ganztagschule ein monatlicher Höchstbeitrag festgeschrieben, der von den Eltern maximal eingezogen dürfe. Fügte man nun eine zusätzliche oberste Beitragsstufe ein, dürfte auch für diese nur der nach Erlasslage geltende Höchstbetrag eingezogen werden. In der Konsequenz verringerten sich aufgrund der sozialen Staffelung dadurch die zu zahlenden Beitragssätze der anderen Beitragsstufen, was zu massiven Mindereinnahmen führen würde.

Andererseits dürften die Beitragszahler der neuen Beitragsstufe im Kitabereich monatlich leidglich vier Euro mehr an Beiträgen entrichten, da sonst in diesem Bereich unrechtmäßige Gewinne durch die Stadt Rheine erzielt würden.

Da auch die anderen Beitragsstufen einer inflationsbedingten Weiterentwicklung unterlägen, würden sich Schul- und Jugendhilfeausschuss in zwei Jahren diesbezüglich mit einer Neufestsetzung beschäftigen.

 

Herr Mollen bedankt sich für die SPD-Fraktion für die Erklärungen, weshalb eine zusätzliche Elternbeitragsstufe nicht zielführend sei und betont, dass mit der Anhebung der Beitragsfreigrenze auf 30 TEUR insbesondere die Alleinerziehenden entlastet werden würden.

 

Herr Ortel fragt an, wie Familien ein durch die Corona-Pandemie gemindertes Einkommen hinsichtlich der zu entrichtenden Elternbeiträge geltend machen könnten.

 

Herr Gausmann erläutert, dass hierzu proaktiv ein entsprechender Aktualisierungsantrag gestellt werden könne. Weiterhin werde automatisch durch die Stadt Rheine bis zu drei Jahre nach dem Einzug der Beiträge eine Kontrollberechnung durchgeführt, durch die, bei Feststellung eines faktisch niedrigeren Einkommens, Beiträge nachträglich zurückerstattet würden.


Beschluss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen der Delegierung die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und in der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“ (Elternbeitragssatzung).

 


Abstimmungsergebnis:                 

Ja-Stimmen:                                    12

Gegenstimmen:                               1           

Enthaltungen:                                  1