Herr Gausmann stellt die
Abwicklungen des Medienentwicklungsplanes in den Jahren 2019 und 2020 vor und
geht dabei insbesondere auf die Thematik der digitalen Lernplattformen ein. Da
viele Programme auf dem Markt vorhanden seien aber nach Hinweisen von IT-NRW
sich in einigen Fälle datenschutzrechtliche Problematiken ergäben, wolle die
Stadt Rheine den Schulleitungen eine robuste und hinsichtlich des Datenschutzes
unbedenklich Variante für digitale Lernplattformen an die Hand geben.
Frau Gehrke stellt daraufhin
in Kürze verschiedene Softwarelösungen vor. Die Präsentation ist dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt. Sobald hier nach Abstimmung mit den Schulen
weitere Ergebnisse vorliegen, werde der Schulausschuss noch einmal gesondert
informiert werden.
Herr Mollen weist darauf
hin, dass bei der Entscheidung für eine technische Variante insbesondere die
Nachhaltigkeit dieser Lösung sichergestellt werden müsse, sodass nicht
regelmäßige Systemwechsel nötig seien. Hierzu müsse ggfls. ein
Digitalisierungskonzept entwickelt werden.
Herr Gausmann erläutert,
dass genau aus diesem Grund dem teilweise aus der Elternschaft ausgeübten Druck
zur Verwendung frei auf dem Markt erhältlicher Softwarelösungen nicht
nachgegeben wurde. Stattdessen werde man sich bewusst für eine
datenschutzrechtlich abgesicherte und zukunftsfähige Variante entscheiden.
Weiterhin sprechen sich
Herr Mollen und Herr Ortel dafür aus, kritisch die vorhandenen
Personalressourcen im Bereich der Betreuung der Schul-IT zu prüfen. Bei den
durch die Digitalisierung zusätzlich hinzukommenden Herausforderungen, müsse
hier ggfls. personell aufgestockt werden.
Herr Gausmann sagt zu,
diese Thematik in den Stellen- und Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen,
wobei es hier jedoch verschiedene denkbare Variante gäbe, die zusätzlichen
Aufgaben aufzufangen.
Auf Rückfrage von Herrn
Wilp informiert Herr Gausmann, dass gemeinsame Abstimmungen mit den
IT-Verantwortlichen der Schulen zur zukünftigen Ausstattung stattgefunden
hätten. Beim Sonderthema der Bereitstellung von Software für das Homeschooling
werde überlegt, in welchen Strukturen hier entsprechende Abstimmungen
stattfinden könnten.
Hinsichtlich des Umganges der Lehrkräfte mit den verschiedenen Homeschooling-Programmen, zu dem sich Frau Reinke, Frau Willers und Herr Meer äußern, verweist Herr Gausmann auf die ausschließliche Zuständigkeit des Schulträgers für die äußeren Schulangelegenheiten. Nichtsdestotrotz befinde sich die Stadt Rheine derzeit im Planungsprozess um, wie seinerzeit bei den elektronischen Tafeln, spezielle Fortbildungen als Serviceleistung für die Lehrkräfte anbieten zu können.
Beschluss:
1.
Der
Schulausschuss nimmt die Umsetzungsplanung für den Medienentwicklungsplan im
Jahr 2020 zur Kenntnis.
2.
Der
Schulausschuss nimmt die Voraussetzungen zur Beanspruchung von Mitteln aus dem
Digitalpakt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen
Voraussetzungen für die Mittelabrufung zu erfüllen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig