Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann stellt die Abwicklungen des Medienentwicklungsplanes in den Jahren 2019 und 2020 vor und geht dabei insbesondere auf die Thematik der digitalen Lernplattformen ein. Da viele Programme auf dem Markt vorhanden seien aber nach Hinweisen von IT-NRW sich in einigen Fälle datenschutzrechtliche Problematiken ergäben, wolle die Stadt Rheine den Schulleitungen eine robuste und hinsichtlich des Datenschutzes unbedenklich Variante für digitale Lernplattformen an die Hand geben.

 

Frau Gehrke stellt daraufhin in Kürze verschiedene Softwarelösungen vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Sobald hier nach Abstimmung mit den Schulen weitere Ergebnisse vorliegen, werde der Schulausschuss noch einmal gesondert informiert werden.

 

Herr Mollen weist darauf hin, dass bei der Entscheidung für eine technische Variante insbesondere die Nachhaltigkeit dieser Lösung sichergestellt werden müsse, sodass nicht regelmäßige Systemwechsel nötig seien. Hierzu müsse ggfls. ein Digitalisierungskonzept entwickelt werden.

 

Herr Gausmann erläutert, dass genau aus diesem Grund dem teilweise aus der Elternschaft ausgeübten Druck zur Verwendung frei auf dem Markt erhältlicher Softwarelösungen nicht nachgegeben wurde. Stattdessen werde man sich bewusst für eine datenschutzrechtlich abgesicherte und zukunftsfähige Variante entscheiden.

 

Weiterhin sprechen sich Herr Mollen und Herr Ortel dafür aus, kritisch die vorhandenen Personalressourcen im Bereich der Betreuung der Schul-IT zu prüfen. Bei den durch die Digitalisierung zusätzlich hinzukommenden Herausforderungen, müsse hier ggfls. personell aufgestockt werden.

 

Herr Gausmann sagt zu, diese Thematik in den Stellen- und Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen, wobei es hier jedoch verschiedene denkbare Variante gäbe, die zusätzlichen Aufgaben aufzufangen.

 

Auf Rückfrage von Herrn Wilp informiert Herr Gausmann, dass gemeinsame Abstimmungen mit den IT-Verantwortlichen der Schulen zur zukünftigen Ausstattung stattgefunden hätten. Beim Sonderthema der Bereitstellung von Software für das Homeschooling werde überlegt, in welchen Strukturen hier entsprechende Abstimmungen stattfinden könnten.

 

Hinsichtlich des Umganges der Lehrkräfte mit den verschiedenen Homeschooling-Programmen, zu dem sich Frau Reinke, Frau Willers und Herr Meer äußern, verweist Herr Gausmann auf die ausschließliche Zuständigkeit des Schulträgers für die äußeren Schulangelegenheiten. Nichtsdestotrotz befinde sich die Stadt Rheine derzeit im Planungsprozess um, wie seinerzeit bei den elektronischen Tafeln, spezielle Fortbildungen als Serviceleistung für die Lehrkräfte anbieten zu können.


Beschluss:

 

1.      Der Schulausschuss nimmt die Umsetzungsplanung für den Medienentwicklungsplan im Jahr 2020 zur Kenntnis.

 

2.      Der Schulausschuss nimmt die Voraussetzungen zur Beanspruchung von Mitteln aus dem Digitalpakt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Voraussetzungen für die Mittelabrufung zu erfüllen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig