• Kürzungen der Integrationshelfer

Die geplanten Kürzungen hatten zu Widerspruch des Beirates und medialen Wirbel gesorgt.

Gründe lagen darin, dass der Austausch im Vorfeld als nicht ausreichend empfunden wurde. Claus Meyer macht deutlich, dass eine vorherige Information des Beirates hätte erfolgen müssen. Dirk Winter ergänzt, dass er sich den Einbezug der Eltern wünsche.

 

Raimund Gausmann entgegnet, dass es sich um eine Reduzierung des Leistungsumfangs und nicht um eine grundlegend konzeptionelle Veränderung handele. Herr Gausmann erläutert, dass die Integrationshelfer Einzelfallhilfen nach § 35a SGB VIII der Jugendhilfe sind. Diese Einzelfallhilfen würden grundsätzlich im Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII gestaltet. Daher sei der Beirat auch nicht einzubeziehen. Grundsätzlich werde Hilfe nach § 35a SGB VIII, unter den auch die Integrationshelfer fallen, nur für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung erbracht. Hilfen für andere Formen der Behinderung lägen in Zuständigkeit des LWL.

Die Zugangsvoraussetzungen, laut Gesetzt, für diese Form der Hilfe seien:

1.    Eine ärztliche Diagnostik, die eine seelische Behinderung bescheinige

2.    Das Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung, die in einer sozialpädagogischen Diagnostik geprüft werde.

3.    Die Hilfe muss geeignet sein, die Teilhabebeeinträchtigung zu beheben.

 

Der Integrationshelfer soll z.B. ein Kind dabei unterstützen, selbstständig am Unterricht teilzunehmen. Das ist die Zielsetzung, die die Jugendhilfe auf gesetzlicher Grundlage verfolgt (siehe Punkt 3 der Zugangsvoraussetzungen). Das heißt, es bestehe die Problematik, dass eine gute Hilfe sich selbst überflüssig mache.

 

Die beabsichtigten Kürzungen seien zunächst ausgesetzt. Die Hilfen würden nun individuell in Hilfeplangesprächen überprüft und eventuelle Kürzungen mit den Eltern abgestimmt.

 

  • Eine Gruppe von 10 Studierenden der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung erarbeitete im Rahmen ihres Projektstudiums das Thema „Die Etablierung der „Leichten Sprache“ bei der Stadt Rheine - Eine Handlungsempfehlung“. Sie legten eine umfangreiche schriftliche Projektarbeit vor und präsentierten ihre Ergebnisse in Corona bedingt kleinem Kreis in der Verwaltung.
  • Yvonne Deluweit hat aktuell ihre Fortbildung/Zertifikatsreihe zur Leichten Sprache erfolgreich abgeschlossen.
  • Der Aktionstag der Aktion Mensch am 5.5.2020 musste Corona bedingt ausfallen. Die Planungen und Ideen können nun für den nächsten Aktionstag  2021 genutzt werden.
  • Der Termin für den Beirat im September entfällt. Neuer Termin ist der 26.10.20
  • Zeitliche Ablauf zur Bildung eines neuen Beirates:

Nach der Kommunalwahl wird sich im November der neue Rat konstituieren. Der Rat beschließt, dass ein neuer Beirat für Menschen mit Behinderung gebildet werden soll und delegiert die Umsetzung an den Sozialausschuss. Der Sozialausschuss bildet in seiner konstituierenden Sitzung dann einen Unterausschuss zur Bildung eines neuen Beirates. Erst nach dem Beschluss des neuen Rates kann mit der konkreten Suche nach neuen Mitgliedern begonnen werden.  Dann erfolgen die Öffentliche Bekanntmachung und die Anschreiben an alle Einrichtungen und Gruppen. Das Anschreiben liegt auch in Leichter Sprache vor. Voraussichtlich wird schon eine vorherige Information versandt. 

Die Vorschläge werden dann dem Unterausschuss des Sozialausschusses vorgelegt, der über die Besetzung des Beirates entscheidet.