Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Herr Dr. Lüttmann gibt einen Überblick über den aktuellen Stand des Verfahrens und die Gründe, aus denen das Verfahren zur Benennung von Straßen und öffentlichen Flächen  durch eine Richtlinie geordnet werden solle. Er erläutert insbesondere die rechtliche Problematik bei der Umbenennung von Straßen

 

Herr Wilp begrüßt die Vorlage und spricht sich insbesondere für die vorgeschlagene Zuständigkeitsregelung sowie die notwendigen Beschlussmehrheiten aus.

 

Herr Toczkowski erklärt, dass die von der SPD vorgeschlagene Benennung des Falkenhofvorplatzes nach Rudolf Breuing mit dieser Vorlage ausgeschlossen werde. Dies sei nicht im Sinne der SPD-Fraktion. Des Weiteren sollte nach seiner Auffassung auch das ausgewogene Verhältnis von Männern und Frauen in die Richtlinien aufgenommen werden.

 

Herr Dr. Lüttmann antwortet, dass der Falkenhof die Keimzelle der Stadt sei. In diesem Sinne sollte auch eine entsprechende Außendarstellung erfolgen.

 

In der anschließenden Aussprache wird deutlich, dass bei der abschließenden Erarbeitung von Richtlinien, der Wunsch nach einem ausgewogenen Verhältnis von Männern und Frauen berücksichtigt werden soll. Außerdem sollten für die derzeit vorliegenden Anträge zur Benennung einer Straße oder öffentlichen Fläche nach Rudolf Breuing und Richard von Weizsäcker Lösungen unterbreitet werden, um auch diese Anträge abzuschließen.

 

Herr Dr. Lüttmann sagt zu, dass die Verwaltung bei der Anwendung der Richtlinie den Wunsch nach einem ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern berücksichtigen werde. Außerdem werde man Lösungsvorschläge für die Anträge zu Rudolf Breuing und Richard von Weizsäcker vorlegen.

 

Herr Bonk lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschluss:

 

1.      Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat eine nach den unter Ziffer 2 der Begründung  genannten Grundsätzen zu fassende Richtlinie zur Benennung von gewidmeten und ungewidmeten Flächen für die Stadt Rheine zu beschließen.

 

2.      Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat die Veränderung der Zuständigkeitsordnung. Die künftige Zuständigkeitsordnung soll 

§  im Grundsatz die (abschließende) Zuständigkeit des Kulturausschusses für Straßenbenennungen beibehalten und

§  für Straßenumbenennungen und die erstmalige Benennung von Plätzen nach (bekannten) Persönlichkeiten den Rat (nach Vorberatung im Kulturausschuss) als Entscheidungsgremium vorsehen.

 

3.      Die neue Richtlinie soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

 


Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen

4 Nein-Stimmen