Sitzung: 10.11.2020 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 343/20/2
Frau Schauer erläutert die bisherige Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Frau Friedrich erklärt ihre Ablehnung für diesen Beschlussvorschlag. Sie erläutert, dass die Organisation des ruhenden Verkehrs der Schlüssel für die Wahl des Verkehrsmittels darstelle. Sie widerspricht der in der Vorlage enthaltenen Aussage, dass mit der Stellplatzsatzung kein Klimaschutz möglich sei.
Herr Ortel teilt mit, dass die Notwendigkeit der Verkehrswende mitgetragen werde. Die Stellplatzsatzung seiner Ansicht nach hierfür jedoch ungeeignet sei. Der motorisierte Individualverkehr müsse eingeschränkt werden. Hierfür sei ein ausgereifter ÖPNV erforderlich. Hinzu komme, dass auch Elektroautos einen Stellplatz benötigen.
Herr Hachmann stimmt Herrn Ortel zu und ergänzt, dass in dieser Region das Auto nicht zu ersetzen sei. Weniger Stellplätze hätten zur Folge, dass mehr Autos auf den Straßen parken würden.
Herr Christian Jansen bringt zum Ausdruck, dass die Stellplatzsatzung ein Baustein bzw. ein Steuerungselement für die Mobilitätswende darstelle.
Frau Floyd-Wenke erklärt, dass Stellplätze kein Luxusgut werden dürfen.
Beschluss:
II. Satzungsbeschluss
1.
Beschluss über
die Abwägungsempfehlung des Bauausschusses
Der Rat der Stadt Rheine nimmt
die Empfehlungen des Bauausschusses zum Beteiligungsverfahren zur Kenntnis und
beschließt diese.
Er nimmt hiermit - zum allein
maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
- die vollständige Erfassung,
Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Stellplatzsatzung betroffenen
Belange vor.
Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
1 Stimmenthaltung
2.
Satzungsbeschluss
Gemäß des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 48 Abs. 3 Nr. 20, 89 Abs. 1
Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21, Juli
2018 (GV. NRW. 2018, S. 421) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung wird die Stellplatzsatzung der Stadt Rheine als Satzung
beschlossen
Diese Satzung
(Anlage 1 der Vorlage 343/20/2) tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
1 Stimmenthaltung