Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine bestellt gemäß § 4 Buchstabe a) Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW)
in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Technische Betriebe Rheine“ Herrn Martin Forstmann zum stellvertretenden
Betriebsleiter.
Abstimmungsergebnis: einstimmig