Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum
01.01.2021 für das Jahr 2021
den Gebührensatz für das Entnehmen und Abfahren von Klärschlamm aus
Kleinkläranlagen und dessen Behandlung je m3 abgefahrenen
Klärschlamm auf 27,26 € und
den Gebührensatz für das Auspumpen und Abfahren der Inhaltsstoffe aus
abflusslosen Gruben und deren Behandlung je m3 abgefahrener Menge
auf 22,14 € fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die
Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom
08.12.2020 (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis: einstimmig