Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) die Beibehaltung der bisherigen privatrechtliche Entgelte der
Technische Betriebe Rheine AöR für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Technische Betriebe Rheine“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig