I/A/0260

 

Frau Ehrenberg trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:

 

Appell zum kommunalen Wahlrecht für alle Ausländer(innen)

 

Die Initiative des Integrationsrates für einen Appell für ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer wurde vom Rat in seiner Sitzung am 24. Juni 2008 einstimmig verabschiedet.

 

Zuvor war die Initiative im Sozialausschuss (Sitzung vom 14. Mai 2008) kontrovers diskutiert worden. Für die folgende Ratssitzung wurde die Verwaltung mit der Beantwortung von Fragen zur Herkunft und Anzahl der von einer Ausweitung des Wahlrechts Betroffenen in Rheine und zu den möglichen Inhalten der im Appell genannten „erschwerten Bedingungen einer Einbürgerung“ beauftragt.

 

Die Klärung der Fragen ergab, dass in Rheine ca. 850 Nicht-EU-Ausländer, die aufenthaltsrechtlich die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen, von der Erweiterung des Wahlrechts profitieren würden. Die angesprochenen Einbürgerungserschwernisse ergeben sich subjektiv z. B. aus dem Zwang zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft, fehlendem Sprachzertifikat „B1“ oder den Einbürgerungsgebühren.

 

Nach der Verabschiedung durch den Rat wurde der Appell an den Ministerpräsidenten, den Innenminister, den Integrationsminister und die Vorsitzenden der vier im Landtag NRW vertretenen Fraktionen gesandt.

 

Eine Antwort erfolgte bisher noch nicht.