Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

II/A/2670

 

Frau Ehrenberg erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Sie teilt mit, dass von den 128 vom Land NRW geförderten Beratungsstellen bislang lediglich 20 Stellen eine gesicherte Nachfolgefinanzierung haben; wobei bei 9 Beratungsstellen die Finanzierung nur bis zum 31.12.2008 gesichert ist.

Ausdrücklich wird von ihr unterstrichen, dass bis auf eine Ausnahme, namentlich die Stadt Senden, keine einzige kreisangehörige Kommune in die Weiterfinanzierung der Arbeitslosenberatungsstellen eingestiegen ist. Dies liegt unter anderem daran, dass sich die optierenden Kreise und nicht die kreisangehörigen Städte in der finanziellen Verantwortung im Rahmen des SGB II befinden.

Darüber hinaus betont Frau Ehrenberg, dass auch die Stadt Rheine gute Beratungsstrukturen sowohl im Bereich Fallmanagement als auch im Bereich persönliche Ansprechpartner aufgebaut hat. Aus diesem Grund hält sie das Vorhalten von Doppelstrukturen für nicht notwendig.

 

Aus Sicht der CDU-Fraktion bestätigt Herr Winnemöller die gute Arbeit der Beratungsstelle des jfd in Rheine. Da sich aber das Land NRW komplett aus der Förderung zurückgezogen hat und auch der Kreis Steinfurt nicht in die Finanzierung mit eingestiegen ist, kann die Stadt Rheine nicht alleine die Finanzierungsausfälle der Arbeitslosenberatungsstelle des jfd schultern. Aus diesem Grund unterstützt die CDU-Fraktion die Vorlage der Verwaltung.

 

Herr Dr. Kühn erläutert für die SPD-Fraktion den eingereichten Antrag. Er gibt zu Bedenken, dass es bei dem Antrag nur um eine kurzfristige Förderung bis zum Jahresende in Höhe von 15.000 Euro geht. In dieser Zeit soll der Beratungsstelle die Möglichkeit gegeben werden, sich bedingt durch den Wegfall der Landesförderung neu zu positionieren. Ein wichtiges Argument zu Gunsten der Fortführung der Arbeit der Beratungsstelle sieht er in deren Unabhängigkeit und damit verbundenen unbürokratischeren Arbeitsweise dieser Beratungsstelle die gerade nicht Teil der Verwaltung ist. Das Angebot sei daher niederschwelliger.

 

Frau Ehrenberg weist die Aussage entschieden zurück, dass die Mitarbeiter der SGB II-Abteilung bürokratisch arbeiten.

 

Herr Holtel erklärt für die FDP-Fraktion, dass es bereits weitere niederschwellige Beratungsangebote gibt. Er erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Arbeit des Treff 100 und des Kremerhauses der Stadt Rheine.

Des weiteren hält er zwischenzeitlich das anzuwendende Recht des SGB II (Arbeitslosengeld II) aber auch des SGB III (Arbeitslosengeld I) für so umfangreich, dass nur juristisch fundiert geschulte Mitarbeiter diesem Beratungsbedarf wirklich gerecht werden können. Aus diesem Grund unterstützt auch er die Vorlage der Verwaltung.

 

Herr Mau unterstützt zunächst den Antrag der SPD und stellt für die Fraktion der Grünen den Antrag, dass für die Jahre 2009 und 2010 der Arbeitslosenberatungsstelle des jfd jeweils 13.000 Euro als Mietkostenzuschuss und 40.000 Euro als Personalkostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden.

 

Zum Schluss der Diskussion lässt die Ausschussvorsitzende Frau Knoop zunächst über den Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen abstimmen:

 

Im städtischen Haushalt werden für das Jahr 2008 15.000,-- Euro für die Fortführung der Arbeit der Arbeitslosenberatungsstelle des jfd zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2009 und 2010 sollen der Arbeitslosenberatungsstelle jeweils 13.000,-- Euro als Mietkostenzuschuss und 40.000,-- Euro als Personalkostenzuschuss aus städtischen Mitteln zur Verfügung gestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis:                        5 Ja-Stimmen

                                                          8 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag von Bündnis90 / Die Grünen abgelehnt.

 

Sodann lässt Frau Knoop über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:

 

1. Die Arbeitslosenberatungsstelle wird in Trägerschaft des Jugend- und Familiendienstes (JFD) über den 30. September 2008 fortgeführt. Im städtischen Haushalt werden aus der Gruppe 22 für das Jahr 2008 insgesamt 15.000,-- Euro zur Verfügung gestellt. Sollte dieser Betrag dort nicht (mehr) zur Verfügung stehen, werden die Mittel überplanmäßig veranschlagt.

 

Die (über)planmäßigen Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen, denn eine mögliche Weiterfinanzierung  durch das Land NRW hat Priorität.

 

2. Falls sich das Land NRW aus der Mitfinanzierung der Arbeitslosenberatungszentren und Arbeitslosenberatungsstellen zurückzieht, erarbeitet der JFD zusammen mit der Verwaltung und ggf. weiteren kompetenten Personen oder Organisationen ein neues Konzept zur dauerhaften Aufrechterhaltung der unabhängigen Beratungsorganisation für die Zeit ab dem 01.01.2009. Der Sozialausschuss könnte in seiner nächsten Sitzung am 09. September 2008 auf Vorschlag der Verwaltung die grundsätzlichen Ziele und den Umfang einer unabhängigen Beratungsinstitution beschreiben.

 

Abstimmungsergebnis:                        5 Ja-Stimmen

                                                          8 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.

 

Abschließend lässt Frau Knoop über den Beschlussvorschlag der Vorlage abstimmen:

 

 

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss lehnt den Antrag auf Weiterfinanzierung des jfd-Beratungszentrums ab dem 01.10.2008 ab.

 

 


Abstimmungsergebnis:                       8 Ja-Stimmen

                                                          5 Nein-Stimmen