Sitzung: 27.04.2021 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 106/21
Frau Schauer bedankt sich
bei Herrn Dr. Kurz und Herrn Klein für die langjährige Tätigkeit und die
Bereitschaft zur erneuten Berufung.
Beschluss:
Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beruft im Rahmen der Delegierung auf
Empfehlung des Bau- und Mobilitätsausschusses die ehrenamtlich Beauftragten
gem. § 24 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)
Herrn Hartmut Klein für
die Baudenkmalpflege
Herrn Dr. Lothar Kurz für die Bodendenkmalpflege
rückwirkend
ab dem 01.06.2020 für weitere 5 Jahre.
Die
ehrenamtlichen Beauftragten für die Denkmalpflege nehmen gleichzeitig die
Aufgaben als sachverständige Bürger im Bau- und Mobilitätsausschuss wahr (§ 23
Abs. 2 Satz 3 DSchG NRW i. V. m. § 9 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Rheine).
Die
Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der o. g. Beauftragten richtet
sich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen.
Sie wird gewährt für die Dauer der Teilnahme an der Beratung der die
Denkmalpflege betreffenden Tageordnungspunkte im Bauausschuss sowie für
gutachterliche Tätigkeiten in Denkmalterminen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig