Herr Weßling teilt mit, dass er aufgrund von Gesprächen mit Bürgern gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. Es bestehe die Gefahr, dass das Wohngebiet dort sehr stark überlastet werde. Die Einwohnerzahl werde sich verdoppeln, wodurch auch der Straßenverkehr stark zunehmen werde. 


Beschluss:

II.   Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt im Rahmen der Delegierung die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 1b) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1a und 1c) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:                             15 Ja-Stimmen

                                                                      7 Nein-Stimmen

III.  Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß dem § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung werden der Bebauungsplan Nr. 346, Kennwort: "Wohnquartier Anne-Frank-Straße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:                             15 Ja-Stimmen

                                                                      7 Nein-Stimmen