Sitzung: 27.04.2021 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 004/21
Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Haupt-, Digital- und
Finanzausschuss der Stadt Rheine nimmt im Rahmen der Delegierung die Beschlüsse
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den
Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage
Nr.173/20) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur
Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung
und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß dem § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1
BauGB) und § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), in der zum
Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des
Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung werden die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Golfplatz Mesum – Gut
Winterbrock“ und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig