Dr. Felix Blomberg, Ludgerusring 24, Rheine

 

Herr Blomberg erklärt, dass er für die Bürgerinitiative „Bürger gegen Straßenausbaubeiträge“ mit ca. 200 Bürgern aus Rheine spreche. Aus ihrer Sicht sei die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach den §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes des Landes NW sehr umstritten und führe zu beträchtlichen Ungerechtigkeiten. Er weist darauf hin, dass er im Namen der Bürgerinitiative die Anregung nach § 24 GO an den Bürgermeister und an den Rat der Stadt Rheine geschickt habe, wobei die Stellungnahme der Verwaltung bei ihm Fragen aufgeworfen habe. Herr Blomberg fragt, wie hoch die Verwaltung die Verwaltungskostenbelastung bei der Erhebung der Straßenbaubeiträge in Rheine einschätze. Für die Ermittlung sollen alle Personal- und Sachaufwände, die in diesem Zusammenhang entstehen, in Prozent zu den Beiträgen der Bürger gesetzt werden. Seine zweite Frage beziehe sich auf die Tatsache, dass fast alle Kommunen in den Jahren 2020/21 Straßenausbaumaßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz zurückgestellt haben, da die Rechtslage noch nicht eindeutig sei. Er möchte wissen, welche Fakten die Verwaltung zu der Aussage führe, dass der Betrag von ca. 65 Mio. Euro Landesmitteln auch in Zukunft für alle Anträge der Kommunen ausreichen werde.

 

Zum Aufwand erklärt Frau Schauer, dass sie weder Stunden noch Gesamtaufwand für die Bearbeitung der Anträge wisse. Sie habe mit den Kollegen gesprochen, dass die Beantragung der Mittel mit einem 3-seitigen Antrag erfolge, was im Vergleich zu anderen Städtebauförderungsmaßnahmen ein geringer Aufwand sei. Sie könne allerdings keinen prozentuellen Satz nennen, der das Verhältnis des Bearbeitungsaufwands zu den Beiträgen der Bürger darstelle. Die Antwort werde sie zum Protokoll nachreichen. Was die Fördermittel in Höhe von 65 Mio. Euro betreffe, gebe es keine Hinweise darauf, dass die vom Land veranschlagten Mittel nicht ausreichend seien.