Herr Roling erklärt, dass heute die Maßnahmenliste zum Straßen- und Wegekonzept zum Beschluss anstehe. Er erklärt, dass unter Punkt 1 alle Maßnahmen aus der Maßnahmenliste für das Jahr 2021 zusammengefasst seien. Unter Punkt 2 stehen die aufgeführten Projekte mit ihren Herstellungsmerkmalen, wobei die Details für die weitere Bearbeitung und Berechnung der KAG-Beiträge notwendig seien. Bei den Maßnahmen unter Punkt 3 gehe es um die durchzuführende Offenlage, wobei unter Punkt 4 die Maßnahmen stehen, wo Leuchten getauscht werden und die Anlieger hierüber nur informiert werden müssen. Er erklärt, dass hierfür keine Offenlage nötig sei, da die Standorte der Leuchten nicht verändert werden.

 

Herr Schomaker weist darauf hin, dass sie zu § 8 KAG am 06.12.2020 einen Antrag gestellt haben. Er möchte wissen, inwieweit dieser hier Berücksichtigung gefunden habe bzw. wie weit ihr Antrag schon bearbeitet sei.

 

Frau Schauer erklärt, dass der Antrag im Juni auf die Tagesordnung kommen werde.

 

Herr Brauer erklärt, dass dies heute so ausführlich beschlossen werden müsse, da in § 8 a KAG gefordert werde, dass eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden müsse; es sei denn, man stelle fest, dass für die Maßnahme, wie unter Punkt 4, eine schriftliche Information an die Anlieger genüge.

 

Herr Brauer lässt über den Beschlussvorschlag mit dem Zusatz „einschließlich Ausbaumerkmale“ abstimmen.

 

 


geänderter Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt

 

1)         gemäß dem Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt Straßenbeleuchtung vom 25.03.2021 die anliegende Maßnahmenliste für das Jahr 2021.

 

2)         die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung für folgende Projekte einschließlich der Ausführungsbeschreibung und Ausbaumerkmale:

 

a)         Burgsteinfurter Damm von Bürgerstraße bis Juteweberstraße (53014-5746)

b)         Distelweg (53014-5747)

c)         Dorfesch (53014-5748)

d)         Dutumer Kotte und Lürwers Hof  (53014-5749/ -5751)

e)         Kornblumenring (53014-5752)

f)         Löwenzahnring (53014-5753)

g)         Am Bahndamm von Wolfgang-Borchert-Straße bis Winterbrockstraße (53014-  5754)

h)         Am Goldhügel (53014-5755)

i)          Hauptstraße von Kirchstraße bis Ortsende (53014-5756)

j)          Industriestraße von Burgsteinfurter Damm bis Im Niengrund (53014-5757)

k)         Stiegemannstraße (53014-5758)

 

3)         für die Maßnahme unter 2 a Burgsteinfurter Damm von Bürgerstraße bis          Juteweberstraße (53014-5746) die Durchführung einer Offenlage in geeigneter       Form (Online oder Präsenz in Abhängigkeit von den geltenden Vorgaben).

 

4)         für die Maßnahmen unter 2 b bis k eine schriftliche Information an die Anlieger          über die vorgesehenen Arbeiten zu versenden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig