Die Ausschussvorsitzende macht auf einen Tippfehler in Anlage 2 zur Vorlage 155/21 aufmerksam. Auf Seite 1 der v. g. Anlage unter dem Punkt 1b - Ergebnis der Vorprüfung der Verwaltung - wurde versehentlich ein falsches Datum eingesetzt. Anstatt „23.02.2020“ muss es „23.05.2020“ heißen. Frau Friedrich bittet um entsprechende Korrektur.

 

Herr Grimberg erläutert die Vorlage kurz. Er erklärt, dass der vorliegende Einspruch innerhalb der vorgegebenen Frist vorgetragen, jedoch nicht von dem Einspruchsführer unterzeichnet wurde. Nach Rücksprache mit dem städtischen Rechtsamt sei die Verwaltung zu dem Entschluss gekommen, die Ausführungen als gültigen Einspruch zu werten. Herr Grimberg informiert darüber, dass die vorgebrachten Einwände geprüft wurden und die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass diese nicht für das Ergebnis der Wahl relevant seien. Folgerichtich sei der Einspruch aus Sicht der Verwaltung zurückzuweisen. Dies betreffe sowohl die Wahl des Bürgermeisters als auch der Vertretung der Stadt Rheine.

 


Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Einspruch vom 22. September 2020 gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Rheine wird zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c KWahlG genannten Anfechtungsgründe vorliegt.

 

  1. Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Rheine am 13. September 2020 wird gemäß den §§ 46 b, 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.

 

  1. Die Wahl der Vertretung der Stadt Rheine am 13. September 2020 wird gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig