Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Frau Friedrich informiert darüber, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Rheine am 13. September 2020 vorgetragen wurden.

 

Herr Grimberg erklärt, dass die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen geprüft wurde und aus Sicht der Verwaltung keine Gründe gegen die Gültigkeit der Integrationsratswahl im vergangenen Jahr vorliegen, sodass die Gültigkeit der Wahl festzustellen sei.


Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Rheine am 13. September 2020 wird gemäß § 18 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder der Stadt Rheine i. V. m. § 40 Absatz 1 Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig