Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss bestellt gemäß §
52 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m.
§ 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Maike Haking als Schriftführerin und Herrn
Michael Vogelsang als stellvertretenden Schriftführer.
Abstimmungsergebnis: einstimmig