Sitzung: 29.06.2021 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 9
Vorlage: 301/21
Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB und des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung
wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. R 58, Kennwort: "Kanalhafen - Ost", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen