Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.        Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2020 Entlastung.

 

2.        Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 1.337.969,04 EUR wie folgt zu verwenden:

 

       Ein Teilbetrag in Höhe von 737.969,04 EUR wird entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

3.        Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Vorschlag des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse, die Entscheidung über die Verwendung des danach verbliebenden Teils des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der Verlautbarungen von EZB und BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen erst im Herbst 2021 zu treffen, zur Kenntnis.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig