Herr Krümpel informiert ferner über das Schreiben des Landrates zur Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Jahr 2021 in dem folgendes verfügt wurde:

 

„Gegen die satzungsrechtlichen Festsetzungen erhebe ich keine kommunal-aufsichtlichen Bedenken.“

 

Der Landrat des Kreises Steinfurt sei in seinem Schreiben besonders auf die finanzielle Situation der Stadt Rheine sowie auf die Entwicklung der Liquidität und der Finanzplanung bis 2024 eingegangen. Gleichzeitigt habe er darauf hingewiesen, dass angesichts der kaum einzuschätzenden weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie die Haushalts- und Investitionsentscheidungen künftig besonders sorgsam abzuwägen seien. Steuerungsmöglichkeiten sollten daher konsequent genutzt werden.