Sitzung: 01.09.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 5
Vorlage: 397/21
Beschluss:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 320, Kennwort: "Ellinghorst – Teil
B", der Stadt Rheine aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich
liegt in der Gemarkung Rheine links der Ems im Stadtteil Bentlage. Er wird wie
folgt begrenzt:
Im Norden: durch die südliche Grenze des in der Flur 5 gelegenen Flurstücks 474 (Zoostellplatzanlage an der Weihbischof-D’alhaus-Straße),
Im Osten: durch die östliche Grenze des in der Flur 127 gelegenen Flurstücks 91
(Salinenstraße)
Im Süden: durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 91 , 28 und 40 (alle Flur 127)
Im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 36 (Flur 127).
Der räumliche Geltungsbereich ist
im Übersichtsplan als schwarz gestrichelte Umgrenzung dargestellt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den
Bebauungsplan Nr. 320 , Kennwort: "Ellinghorst – Teil B"
durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit
anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und
Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
16 Ja Stimmen
5 Nein Stimmen