Herr Krümpel erläutert die Vorlage anhand einer der
Niederschrift beigefügten Präsentation. Er macht ferner darauf aufmerksam,
dass, wie bisher auch, für die Herstellung einer rollstuhlgerechten Wohnung 5
und nicht wie in der Vorlage angegeben 3 Punkte vergeben werden. Er bittet,
dies bei der Beschlussfassung entsprechend zu berücksichtigen.
Frau Friedrich bittet um Übersendung der in der Präsentation enthaltenen Tabelle für das gesamte Gebiet.
Herr Krümpel sagt zu, diese Informationen als Anlage zur Niederschrift zu dieser Sitzung bereitzustellen.
Herr Bems erinnert daran, dass es für das Gebiet der Eschendorfer Aue keine generelle Photovoltaikpflicht gäbe. Er fragt, ob dies für die letzten Abschnitte noch geändert werden könne. Ferner fragt er nach Möglichkeiten zur Installation von Ladesäulen.
Frau Schauer teilt mit, dass dies theoretisch für die letzten Grundstücke noch möglich wäre. Sie äußert jedoch Bedenken, ob dies für die verbliebenen 9 Grundstücke noch sinnvoll sei.
Herr Krümpel sagt zu, den Vorschlag zu Ladesäulen mit der Wohnungsgesellschaft zu besprechen.
Herr Dr. Lüttmann ruft den Beschlussvorschlag mit der von Herrn Krümpel benannten Änderung bei der Bepunktung für rollstuhlgerechte Wohnungen zur Abstimmung auf.
Beschluss:
1. Verkaufspreise
Eschendorfer Aue – Teilgebiet West, III. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke
für eine Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausbebauung und für
Mehrfamilienhausbebauung
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt für den Verkauf der 69 Grundstücke im III.
Vermarktungsabschnitt des Westteils der „Eschendorfer Aue“ (s. Anlage 1) die nachfolgenden
Grundstückspreise auf der Basis der in den Anlagen 2.1 bis 2.4 farblich dargestellten Preiszonen:
Die
Verkaufspreise bzw. der Preisnachlass für „gefördert“ in Höhe von 8,00 €/m² bei
den Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausgrundstücken setzen voraus, dass der
Grundstückskäufer ein Haus bzw. bei Wohnungen diese mietpreisgebunden nach den
Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes NRW baut. Bei Häusern mit mehreren
Wohnungen, in denen nicht alle Wohnungen gefördert werden, wird der
Preisnachlass anteilig nach der geförderten Wohnfläche bestimmt.
Neben
der Kaufpreisbildung setzt sich der Kaufpreis im Einzelfall auch aus
Preisnachlässen zusammen, die aufgrund grundstücksspezifischer Besonderheiten
zu berücksichtigen sind
(s.
Anlagen 3.1 bis 3.4):
Preisnachlass
·
für 10
Grundstücke mit wertvollem
und massivem
Baumbestand 5.000,00 €
je
massivem Baum
(max. 15.000,00 €)
·
für Grundstücke
mit verbliebenen
Gruben aus abgebrochenen
Kellern oder Bunkern 10,00
€/m³ Volumen
Für
Grundstücke, in denen lt. Plananlagen
3.1 – 3.4 der Verbleib von Betonleitungen (Anlagen 3.1 – 3.4) und von
Betonpfeilern (Anlage 3.3) in ca. 3 m Tiefe ausgewiesen wird (ca. 30 cm
Durchmesser), wird kein Preisnachlass gewährt.
2. Vergabekriterien
Endverbraucher Eschendorfer Aue – Teilgebiet West, III. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke
für Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausbebauung:
Für
die Grundstücke von Endverbrauchern, auf die sich mehrere Interessenten
bewerben, erfolgt die Vergabe nach folgendem Punktekatalog:
|
Punkte |
Kinder, von ungeboren (Nachweis durch Mutterpass) bis zum vollendeten
17. Lebensjahr im Haushalt lebend (auch Dauerpflegekinder) 1. und 2. Kind Weitere |
je 8 je 10 |
Ehepaare oder gleichgestellte Paare, bei dem keiner das 40.
Lebensjahr vollendet hat |
5 |
Schwerbehinderte Bewohner ab 50 % Grad der Behinderung oder Bewohner
mit Pflegegrad |
je 8 |
Ehrenamtskarte Vorlage einer gültigen Ehrenamtskarte (max. je Bewerbung eine) (Bei auswärtigen Bewerbern genügt ggfls. der Nachweis des Bereiches
Bürgerengagement, Sport der Stadt Rheine über den Anspruch) |
5 |
je Jahr seit erstmaliger Bewerbung (max. 6 Punkte) |
2 |
energetische Qualität des Gebäudes entspricht zum Zeitpunkt des
Bauantrages mindestens der zweiten Förderstufe der KfW (aktuell
KfW-Effizienzhaus 40) |
4 |
Sollten
nach dem Punktekatalog mehrere Bewerber/-innen die gleiche Punktzahl haben,
entscheidet das Los.
3. Vergabekriterien
Eschendorfer Aue - Teilgebiet West, III. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke
für eine Mehrfamilienhausbebauung
Für
den Verkauf der 9 Mehrfamilienhausgrundstücke gelten die nachfolgenden
Vermarktungskriterien:
Die
Stadt Rheine bietet die Grundstücke (Anlage 2.3 und 2.4) unter Hinweis auf die
Festsetzungen des Bebauungsplanes und die in Anlage 4 aufgeführten
städtebaulichen Gestaltungsempfehlungen zu einem Mindestkaufpreis (180,00 €/m²)
gegen Gebot an. Die Auswahlkriterien werden mit dem Angebot öffentlich bekannt
gemacht. Kaufinteressenten haben innerhalb einer angemessenen, von der Stadt
Rheine benannten Frist ein Kaufpreisangebot einzureichen. Kaufangebote nach
Ablauf der Frist werden zunächst nicht berücksichtigt, erst nach Abschluss der
ersten oder ggfls. einer 2. Vermarktungsrunde.
Jeder
Bewerber kann sich in der ersten Vermarktungsrunde auf ein
Mehrfamilienhausgrundstück bewerben.
Insgesamt
strebt die Stadt Rheine für alle entstehenden Wohnungen einen Anteil von mindestens
25 % für geförderte mietpreisgebundene Wohnungen an.
Die Bewerber sollen
einreichen:
·
Kaufpreisgebot
ab Mindestkaufpreis
·
Lageplan mit
dem geplanten Bauvorhaben und Nebenanlagen (z. B. Stellplätze)
·
Ansichten
·
Baubeschreibung
mit Aussagen zum Bauvorhaben, öffentlicher mietpreisgebundener Förderung,
ökologischen Aspekten etc.
Sollten bei Planungen
mit öffentlich geförderten Wohnungen trotz vollständiger Antragstellung keine
öffentlichen Landesmittel verfügbar sein, wird die Bauverpflichtung um ein Jahr
verlängert, um einen Wiederholungsantrag zu stellen. Sollte auch der erfolglos
sein, kann sich der Bewerber entscheiden zwischen:
a.
freiwillige
Mietpreisbindung für 20 Jahre
b.
je nicht
geförderter Wohnung erhöht sich der Grundstückskaufpreis nachträglich um
5.000,00 € je Wohnung.
Die Bewerbungen werden
bepunktet nach folgenden Kriterien:
A)
Kaufpreis (max.
10 Punkte)
·
Kaufpreis je 5
% über Mindestkaufpreis 1 Punkt
B)
Soziale
Kriterien (max. 40 Punkte)
Zum
Beispiel:
·
je
rollstuhlgerechter Wohnung 5 Punkte
·
je öffentlich
geförderter und mietpreisgebundener Wohnung 5 Punkte
C)
Ökologische
Kriterien (max. 40 Punkte)
Zum
Beispiel:
·
Passivhausstandard
(5 Punkte)
·
Dachbegrünung
(max. 8 Punkte)
·
ab 50 %
Dachausnutzung mit Solar oder Thermie (5 Punkte)
·
Mobilitätsangebote (max. 10 Punkte)
·
nachhaltige
ökologische Baukonstruktion (z. B. Holzrahmenbauweise) (max. 5 Punkte)
·
Sonstiges (z.
B. Grauwassernutzung…) max. 7 Punkte
D)
Gestalterische
Kriterien (max. 30 Punkte)
·
Städtebauliche
Gestaltung (anhand der Gestaltungsempfehlungen Anlage 4)
Die Bewertung erfolgt in
einem verwaltungsinternen Auswahlgremium.
Eine Nachbesserung von
Planungen durch Bieter soll zunächst nicht ermöglicht werden.
Verfahren:
Variante 1 – ein Bieter
erhält den Zuschlag aufgrund der höchsten Punktzahl
Variante 2 – bei
Punktgleichheit entscheidet das Gremium vorrangig nach städtebaulichen Aspekten
Variante 3 – bei
geringer Nachfrage wird nur noch nach gestalterischen Aspekten
entschieden im Rahmen einer 2. Vermarktungsrunde
In
den Kaufverträgen sind die Vergabepunkte durch Vertragsstrafen zu sichern. Die
im Rahmen des Kaufpreisgebotes eingereichten Pläne werden Vertragsbestandteil.
Nach
Vergabe erfolgt die Reservierung zunächst für 6 Monate. Sollte der Bewerber mit
den höchsten Punkten für das Grundstück keinen Kaufvertrag schließen, kann der
Bewerber mit der nächsthöchsten Punktzahl nachrücken.
4. Weitere
Eckpunkte der Verträge für Eschendorfer Aue – Teilgebiet West, III.
Vermarktungsabschnitt:
Für
alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:
·
Alle
Vertragsnebenkosten trägt der Käufer (Vermessungskosten fallen nicht mehr an).
·
Die
Erschließungsbeiträge werden gesondert erhoben, Kanalanschlussbeiträge fallen
nicht mehr an.
·
Bauverpflichtung
innerhalb von 3 Jahren bei Einzel- bzw. Doppelhausbebauung und für die
Mehrfamilienhausgrundstücke. In dieser Zeit müssen die Gebäude bezugsfertig
erstellt sein. Die Bauverpflichtungen werden grundbuchlich gesichert.
·
Anschluss- und
Benutzungszwang für die in Anlage 5 dargestellten Grundstücke an das Nahwärmenetz
der Eschendorfer Aue (einige Einfamilienhaus- und alle
Mehrfamilienhausgrundstücke).
·
Sollen
Grundstückskäufer einen Kaufpreis „gefördert“ erhalten haben, ohne später ein
gefördertes Objekt zu errichten, fordert die Stadt Rheine die Differenz zwischen
dem Grundstückskaufpreis „gefördert“ und „ungefördert“ nach. Bei Häusern mit
mehreren Wohnungen entsprechend der geschaffenen geförderten Wohnflächen.
·
Verstoßen
Erwerber gegen die nachfolgend beschlossenen Vergabekriterien oder erreichen
sie den Erwerb eines Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine
das Recht, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das
Grundstück noch unbebaut ist oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen
Betrag in Höhe von 10 % des erschließungsbeitragsfreien Verkehrswertes des
fiktiv unbebauten Grundstückes nachzufordern.
·
Die
Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke werden von der Stadt Rheine nur an
Endverbraucher, nicht an Bauträger veräußert. Ab dem Zeitpunkt, wo keine
Interessentenliste mehr besteht, können auch Bauträger oder private Investoren
zur Vermietung oder Verkauf ein Grundstück erwerben.
·
Die
energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer
mindestens der ersten Förderstufe der KfW, bezogen auf die zum Zeitpunkt des
Bauantrages geltende Energieeinsparverordnung, entsprechen.
5. Beteiligung
der Stadt Rheine an Fundamentresten/Altlasten/Kampfmitteln
Für
das Quartier „Eschendorfer Aue“ wird sich die Stadt Rheine in den Kaufverträgen
verpflichten, sich an der Entsorgung von möglichen Fundamentresten oder doch
verbliebenen Altlasten und Kampfmitteln zu beteiligen. Diese Beteiligung wird
in den Kaufverträgen begrenzt und ist für das Quartier „Eschendorfer Aue“ auf
maximal 250.000,00 € beschränkt.
6. Eschendorfer
Aue – Teilgebiet West, IV. Vermarktungsabschnitt
Die
Verkaufspreise für den IV. Vermarktungsabschnitt werden noch gesondert
beschlossen, wenn eine Vermarktung der Grundstücke ansteht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig