Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen (gemäß Verwaltungsvorschlag)

Herr Azevedo begrüßt den erweiterten Vorschlag der Verwaltung.

Frau Floyd-Wenke lehnt den vorliegenden Antrag ab. Aus ihrer Sicht ist der Sozialbericht originäre Aufgabe des Sozialausschusses und sollte auch dort beraten werden. Sie wirbt dafür, lieber mehrere Sitzungen des Sozialausschusses anzusetzen als einen zusätzlichen Arbeitskreis zu gründen. Aus ihrer Sicht ist die Aufarbeitung der Sozialdaten und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen Aufgabe der Verwaltung.
Frau Floyd-Wenke erklärt, dass sich die Fraktion Die Linke nicht am Arbeitskreis beteiligen wird.

Herr Hewig führt aus, dass die Fraktion der Grünen davon ausgeht, dass der Arbeitskreis nicht über Handlungsstrategien berät, sondern den Sozialbericht aufarbeitet. Seitens der Fraktion der Grünen wird der Beschlussvorschlag unterstützt.

Frau Stockel unterstützt die Argumentation der Fraktion Die Linke. Aus ihrer Sicht sind die Themen des Sozialberichts so vielfältig, dass sie auch im gesamten Sozialausschuss beraten werden sollten.

Frau Ehrenberg sieht es nicht als Aufgabe der Politik an, einen Sozialbericht zu erstellen. Sie schlägt eine - ggfls. befristete - Aufstockung der Stellenanteile der Sozialplanung vor um den Sozialbericht ausarbeiten zu lassen.
Frau Ehrenberg erklärt, dass sie sich nicht an dem Arbeitskreis beteiligen wird.

Frau Homann-Eckhardt gibt zu bedenken, dass bisher noch kein Sozialbericht vorliegt. Ziel des Antrages ist die Erarbeitung eines Konzeptes bzw. Grundgerüsts anhand dessen der Sozialbericht erstellt werden soll. Vorgesehen sind zwei bis drei Sitzungen zur Vorbereitung in einem kleinen arbeitsfähigen Rahmen und eine anschließende Beratung im Sozialausschuss. Es geht nicht darum, Entscheidungen aus dem Sozialausschuss in Ausschüsse zu verlagern.

Frau Eggenkämper stellt die Vielschichtigkeit des Sozialberichts heraus und begründet, dass auch die am Beratungsprozess beteiligten Menschen vielschichtig sein sollten. Sie zieht daher die Beratung im Sozialausschuss der Beratung in einem kleinen Arbeitskreis vor.

Herr Gausmann stellt klar, dass im geplanten Arbeitskreis keine Beschlussfassung stattfinden wird. Beschlussfassendes Organ ist ausschließlich der Sozialausschuss. Geplant ist eine Vorstellung der aufbereiteten Datenbasis im Zeitraum Mai bis Juni im Sozialausschuss um daraus einen Maßnahmenkatalog abzuleiten. Der Arbeitskreis soll ausschließlich zur Vorbereitung des Maßnahmenkatalogs dienen.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss möge darüber beschließen, einen Arbeitskreis zur Beratung des Sozialberichtes mit Vertretern aller Fraktionen (AK Sozialbericht) zu bilden. Die Berichterstattung der Ergebnisse soll im Sozialausschuss erfolgen.

 

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Arbeitskreis mit je einer Vertretung aller Fraktionen, der Senioren- und Behindertenbeiräte, sowie des Integrationsrates (AK Sozialbericht) einzurichten. Die Berichterstattung der Ergebnisse soll im Sozialausschuss erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:              11     JA-Stimmen

                                                       9     NEIN-Stimmen

                                                       1     Enthaltung