Herr Schaper erklärt, dass sie bei ihrem Antrag bleiben werden. Ihnen sei wichtig, dass die Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h reduziert werde und es eine Fußgängerampel am Kreuzherrenweg gebe. Weiter sollen die Querungshilfen nicht aufgegeben, sondern an der Hohen Allee und Sandkuhle eingerichtet werden. Er erklärt, dass man durch die Verschiebung des Ortseingangsschildes und die Einrichtung von Zebrastreifen am Kreisverkehr eine höhere Verkehrssicherheit bekommen möchte. Aus der Vorlage gehe hervor, dass die Geschwindigkeitsreduzierung erst zum Ende der Baumaßnahme erfolgen könne, was sie nicht verstehen konnten.

 

Herr Weßling erklärt als 2. Antragsteller, dass er die Ausführungen von Herrn Schaper nur unterstützen könne. Auch sie finden, dass es schnell zu einer Temporeduzierung kommen müsse. Weiter weist er darauf hin, dass man sich die gesamte Salzbergener Straße angesehen habe und auf noch weitere Gefahrenpunkte hingewiesen habe. Ein weiterer Punkt sei am Aldi-Markt, wo die Ein- und Ausfahrt zum Markt nicht klar geregelt sei. Herr Weßling ergänzt, dass es ein weiteres Problem am Elsa-Brändström-Weg gäbe, wo es immer wieder zu heiklen Situationen komme, wenn Radfahrer die Straße queren wollen. Sie würden hier eine Querungshilfe begrüßen und bitten, sich die Situationen insgesamt anzusehen und diese dann zu optimieren.

 

Frau Schauer erklärt, dass man hier eine Außerortsstraße habe und gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Lösung gefunden habe, die gerade deshalb funktioniere, weil die Straße im nächsten Jahr umgebaut werde. Man habe eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h für den Bereich nahe der Ortslage erreichen können. Hinzu komme die Möglichkeit einer Überquerung, wofür man sich die Zahlen aus einer Erhebung aus dem Jahr 2012 angesehen habe. und die meisten Zählungen im Bereich der Sandkuhle gewesen seien. Frau Schauer führt aus, dass man von diesen Zahlen ausgehen könne, da in diesem Bereich über die Jahre keine Baugebiete oder Attraktionen hinzugekommen seien, sie aber trotzdem offen für weitere Argumente sei. Der Landesbetrieb Straßen NRW begründe die Entscheidung damit, dass es hier in Richtung Innenstadt und Schulen gehe und die Signalanlage somit im Bereich der Sandkuhle anzusiedeln sei. Sie bittet Herrn Elbers, die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung von 70 km/h auf 50 km/h  zu erläutern und warum die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden könne.

 

Herr Elbers erklärt, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz strenge Maßstäbe vorgebe, wann Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgenommen werden dürfen. Voraussetzung hierfür sei, dass es eine zwingende Notwendigkeit geben müsse, die klar als Gefahr für Leib und Leben definiert werden könne. Diese Gefahr müsse über das normale Maß des Verkehrsrisikos hinausgehen, welches man bei vergleichbaren Straßen habe.  Zur Salzbergener Straße erklärt Herr Elbers, dass man eine Außerortslage habe und die Straße korrekt ausgebaut sei. Normalerweise sei bei einer Außerortslage 100 km/h gegeben und zulässig. Da es aber eine Bebauung und einen einseitigen Radweg in dem Bereich gebe, habe man schon die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduzieren können. Herr Elbers weist darauf hin, dass es im Moment keine weitere Möglichkeit bzw. Voraussetzung für eine Reduzierung der Geschwindigkeit gebe. Mit dem Landesbetrieb Straßen NRW habe man sich abgestimmt, dass man über den geplanten Ausbau der Straße eine Ortsdurchfahrt erhalte und dann eine Möglichkeit habe, die Geschwindigkeit rechtskonform nach StVO auf 50 km/h zu reduzieren und dies anzuordnen.

 

Herr Dr. Lüttmann meldet sich zu Wort. Er erklärt, dass es für ihn so aussehe, dass es ein unterschiedliches Verständnis über die Aufgabenzuordnung gebe, weshalb er sich jetzt in die Diskussion einschalten möchte. Er erklärt, dass er das Gespräch mit der Mutter und Frau Thiekötter, als Sprecherin der Bürgerinitiative, geführt habe, wobei es auch bei den Anwohnern keine einheitliche Meinung gebe, wo die Ampelanlage hingehöre. Er weist darauf hin, dass die Ampelanlage bzw. das Ortseingangsschild nicht irgendwo hingestellt werden könne, sondern man an Gesetze und Verordnungen gebunden sei. Für das Thema Temporeduzierung habe der Gesetzgeber eine klare Regelung getroffen, wobei alle Experten wie Straßenverkehrsbehörde, Straßen NRW und auch die Juristen im Hause, die Rechtslage eindeutig sehen und für die Situation  kein örtlicher Bezug hergestellt werden könne. Weiter weist Herr Dr. Lüttmann darauf hin, dass man sich die Unfälle der letzten 10 Jahre angesehen habe, ob es einen örtlichen Bezug zu dieser Gefahrenstelle gebe, was aber nicht der Fall sei. Deswegen wäre das Aufstellen eines Schildes mit 50 km/h aktuell rechtswidrig und ein solcher Beschluss gleich mit. Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass, wenn ein Beschluss vom Rat oder von einem Ausschuss der gegen geltendes Recht verstoße, gefasst werde, er verpflichtet sei, diesen Beschluss zu beanstanden. Dieser wäre dann nicht mehr gültig. Abschließend möchte er daran erinnern, dass der Meinungsaustausch, der hier stattfindet, immer auf einer sachlichen Basis und auf einem vernünftigen Niveau geführt werden solle.

 

Herr Jansen regt an, die aus 2012 vorhandene Datenlage durch eine aktuelle Erhebung zu erneuern, um daraus eine fundierte und aktuelle Planung zu erhalten. Erst dann könne man entscheiden, wo eine Lichtzeichenanlage bzw. Querungshilfe benötigt werde. Des Weiteren bittet er, den vorhandenen Ermessens- und Interpretationsspielraum voll und exzessiv auszunutzen, auch auf die Gefahr hin, dass man von der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde gerügt werde.

 

Herr Tappe erklärt, dass auch sie den Mitgliedern der SPD zustimmen können, da es wichtig sei, das Tempo dort zu reduzieren. Er regt an, die Ortstafel neu zu verorten, wobei man dann einen Doppeleffekt erhalte werde. Man erweitere den Ortschaftsbereich und erhalte die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung. Ansonsten sei die Beschlussvorlage so, wie auch sie sie haben wollten.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass, wenn man das Vertrauen aus der Bevölkerung haben möchte, dies mit einem gesunden Menschenverstand erreichen könne. Probleme gebe es allerdings bei Grenzen, die sich über Paragraphen hinweg definieren. Ihm sei es wichtig, nach der besten Lösung für die Bürgerinnen und Bürger zu suchen.

 

Frau Schauer stellt noch einmal klar, dass man an dieser Stelle die Ermessensspielräume geprüft habe und keine Möglichkeiten sehe, die Geschwindigkeit kurzfristig und rechtlich sauber, egal mit welchen Ermessensspielräumen, umzusetzen. Zum Vorschlag von Herrn Tappe, das Ortsschild zu versetzen, erklärt Frau Schauer, dass es auch hierfür entsprechende Vorschriften gebe. Sie bietet an, noch einmal mit dem Landesbetrieb zu sprechen, ob es möglich sei, kurzfristig eine Plausibilitätsprüfung in Bezug auf die Querungshilfen durchzuführen und ob Änderungen noch möglich seien. Sollten Änderungen in der Planung noch vorgenommen werden können, könne man eine einfache Zählung durchführen und schauen, ob man richtig liege.

 

Herr Huesmann fragt, ob nach dem Umbau der Straße generell 50 km/h möglich sei und was Straßen NRW dazu sage.

 

Frau Schauer erklärt, dass dies soweit abgestimmt sei, wobei die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheine dies dann anordnen müsse. Wenn alles baulich so umgesetzt werde, wie Straßen NRW dies angekündigt habe, sei man in der Lage 50 km/h anzuordnen. Sie weist darauf hin, dass die finanziellen Mittel beim Landesbetrieb mit eingeplant worden seien und es die Zusage gebe, dass es so umgesetzt werde.

 

Herr Weßling erklärt, dass ihm noch das Signal der Verwaltung fehle, sich auch der im Antrag aufgeführten anderen Stellen anzunehmen.

 

Frau Schauer erklärt, dass für den Neubau der Elsa-Brändström-Realschule ein neues Verkehrskonzept erarbeitet werden müsse und dann die Stelle des Elsa-Brändström-Weges mitbetrachten werde. Zum Thema Aldi schlägt sie einen Ortstermin vor, um sich die Situation anzusehen.

 

Herr Isfort regt an, Leuchttafeln anzubringen, die die Geschwindigkeit anzeigen, um  dann mit einem entsprechenden Smiley den Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, wenn die Geschwindigkeit nicht passe.

 

Herr Dr. Lüttmann erklärt, dass man sicher die „ELSA“ dort sporadisch platzieren könne, damit  dort wenigstens 70 km/h eingehalten werde.

 

Herr  Brauer erklärt zur Beschlussfassung, dass er den Beschlussvorschlag der Verwaltung um nachfolgenden Passus erweitern möchte:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Plausibilität des Standortes für Fußgängerüberwege und Ampel noch einmal zu prüfen. Weiter soll die Möglichkeit geprüft werden, ob aufgrund des Ausbaus der Salzbergener Straße das Ortsschild versetzt werden kann. Es soll eine Leuchttafel mit Geschwindigkeitsanzeige in Verbindung mit einer geschwindigkeitsentsprechenden Smiley-Anzeige aufgestellt werden.“

 

 

 

 

 

 


Geänderter Beschluss:

 

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Plausibilität des Standortes für Fußgängerüberwege und Ampel noch einmal zu prüfen. Weiter soll die Möglichkeit geprüft werden, ob aufgrund des Ausbaus der Salzbergener Straße das Ortsschild versetzt werden kann. Es soll eine Leuchttafel mit Geschwindigkeitsanzeige in Verbindung mit einer geschwindigkeitsentsprechenden Smiley-Anzeige aufgestellt werden.

 

(Beschlussvorschlag der Verwaltung)

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig