Die Verwaltung hat zu diesem Tagesordnungspunkt einen Entwurf erarbeitet. In der Diskussion ergeben sich folgende Fragestellungen:

 

Der § 3 untersagt das Mitführen und den Konsum alkoholischer Getränke aller Art auf öffentlichen Spielanlagen. Hier stellt sich die Frage, ob in diesem Kontext auch der Konsum von Drogen aufgeführt werden müsse.

 

Herr Neumann erklärt dazu, dass es nicht notwendig sei, Verbote in die Satzung aufzunehmen, für die es bereits andere gesetzliche Grundlagen gäbe.

 

Auf Nachfrage bestätigt die Verwaltung, dass sie es für sinnvoll hält, die Mitnahme von Fahrzeugen auf öffentlichen Spielanlagen auf Kraftfahrzeuge zu beschränken, damit Kinderfahrräder, Dreiräder etc. auf Spielplätzen nicht verboten werden.

 

Herr Rodrigues gibt den Hinweis, dass mit der Satzung lediglich repressiv auf Verhalten auf Kinderspielplätzen reagiert werde. Dies sei in bestimmten Situationen sicher notwendig und sinnvoll. Dabei dürften jedoch sozialpädagogische Aktivitäten nicht in den Hintergrund gedrängt werden.

 

Herr Neumann erklärt dazu, dass sich das Jugendamt nicht nur an gemeinsamen Kontrollen mit Polizei und Fachbereich Recht und Ordnung, beteiligt, sondern sehr häufig und regelmäßig bei Konflikten auf Spielplätzen zwischen den beteiligten Parteien, meist Erwachsenen und Jugendlichen, vermittelt.

 

Herr Bietmann stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, neben dem Alkoholkonsum auch das Rauchen auf dem Spielplatz zu verbieten.

 

Herr Kohnen unterstützt für die CDU-Fraktion das Rauchverbot und bittet darum, die Spielplätze nach diesen neuen Regelungen eindeutig zu beschildern. Es wird daher vereinbart, den § 3 Benutzungsregeln wie folgt zu ändern:

 

Als Punkt 4 wird folgender Text eingefügt: „Auf öffentlichen Spielanlagen ist das Rauchen verboten“. Der bisherige Punkt 4 „Die Mitnahme von Kraftfahrzeugen auf öffentliche Spielanlagen ist verboten“ wird Punkt 5.

 

Der § 7 Ordnungswidrigkeiten erhält folgende Ergänzung: „d) auf öffentlichen Spielanlagen raucht.“

 

Herr Roloff regt an, zur Durchsetzung nicht nur Polizei und den Fachbereich Recht und Ordnung, sondern auch die Stadtwacht einzubeziehen.

 

Die Satzung wird abschließend einstimmig mit den genannten Ergänzungen beschlossen.