Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/1250

 

Herr Winnemöller bedankt sich für die hervorragende Arbeit nicht nur bei der Verwaltung, sondern auch ganz besonders beim Heimatverein. Ohne die gute Mitarbeit des Heimatvereines wäre das heutige Ergebnis nicht zustandegekommen.

 

Herr Löcken schließt sich den Anmerkungen von Herrn Winnemöller an.

 

 

 


Beschluss:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.     Beratung der Stellungnahmen

 

1.     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.     Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.   Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage 318/08) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 318/08) und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.  Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß den §§ 2 Abs. 6 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I, S. 3316) sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498), werden die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: „Hovesaat“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hier beschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig