Sitzung: 26.11.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 402/08
I/B/1080
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 239/08) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)
wird die 18. . Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 , Kennwort: " Am Stadtwalde ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Hinweis
Zur Offenlage beinhaltete der Änderungsentwurf folgende textliche Festsetzung:
Die Dachneigung von
Garagen, Carports, Glasanbauten und anderen Nebengebäuden hat, soweit sie keine
Flachdachbauten sind, dem Hauptbaukörper zu entsprechen.
D.h. entsprechend des Hauptbaukörpers muß auch die Dachneigung der genannten Nebengebäude 30° - 40 ° betragen.
Seit der Novellierung der Landesbauordnung vom 13.03.2007 ist die Höhe von Dächern und Dachteilen für Nebengebäude im Sinne des § 6 Abs. 11 LBauO NRW mit einer Dachneigung von mehr als 30° der mittleren Wandhöhe zuzurechnen. Weiterhin ist die Höhe der Giebelflächen bei der Berechnung der mittleren Wandhöhe zu berücksichtigen. Eine Dachneigung größer 30° würde zwangsweise eine Einschränkung bei der Giebel- und Wandhöhe nach sich ziehen.
Um derartige Einschränkungen zu vermeiden, wurde die o.g. Festsetzung gestrichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig