Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

I/A/1300

 

Frau Gellenbeck führt in das Thema ein und erläutert, dass in der vorliegen Planung bereits mit der Feinabstimmung begonnen wurde. Die Verwaltung plant im Januar die Bürgerinformation durchzuführen. Im weiteren Verlauf könnten frühzeitig die notwendigen städtebaulichen Verträge geschlossen werden.

 

Herr Niehues erklärt, dass die CDU-Fraktion zurzeit keinen Bedarf an weiteren Baulandflächen sehe. Die Politik stehe jedoch bei diesem B-Plan im Wort, so dass die CDU heute der Vorlage mit einigen Auflagen zustimmen werde.

Herr Niehues führt weiter aus, dass die CDU davon ausgeht, dass die Bürgerbeteiligung in einer Gaststätte im Stadtteil durchgeführt wird. Die CDU bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass öffentlich geförderter Wohnungsbau nur eingeschränkt stattfindet. Herr Niehues bittet weiterhin darauf zu achten, dass in dem neuen Wohngebiet keine Flachdächer ausgewiesen werden. Er weist darauf hin, dass die Baumreihe, kommend von der Zeppelinstraße weitergeführt werden soll. Dahinter sollte ein Radweg angelegt werden. Herr Niehues regt weiter an, diese Vorschläge in der Bürgerbeteiligung mit den Anliegern zu thematisieren.

 

Herr Löcken meint, dass zurzeit der Bedarf an Baulandflächen nicht gegeben sei. Daher müsse dieser B-Plan der letzte für einen längeren Zeitraum sein. Die SPD sieht den Durchgangserwerb der Grundstücke zur Vermarktung als sehr kritisch an und bittet dieses Vorhaben noch mal zu überdenken. Herr Löcken merkt weiter an, dass die Geschossigkeit, wie im Plan vorgesehen, erst mal so in die Offenlage mit übernommen werden sollte. Zuletzt verweist Herr Löcken darauf, dass ein Beschluss für einen Radweg schon vor Jahren gefasst wurde.

 

Herr Niehoff merkt an, dass der B-Plan sehr umfangreich sei und fragt nach, ob die Erschließung in einem Stück erfolgen soll oder abschnittsweise.

 

Herr Schröer erläutert, dass die Dutumer Straße für die Anschlüsse nicht wieder aufgebrochen werden muss. Bei der Herstellung der Straße wurden die Anschlüsse an den Kanal bereits herausgezogen.

 

Herr Kuhlmann ergänzt, dass die Verwaltung die Bürgerbeteiligung gern vor Ort durchführen möchte. Aus technischen Gründen sei es jedoch sinnvoller den Ratsaal zu nutzen.

 

Herr Dewenter bittet darum, eine mögliche Ringschließung zu prüfen. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob zwei Wendehammer besser geeignet wären, die verkehrliche Situation zu regeln.

 

Herr Thüring fragt nach, warum die CDU die Gestaltungsmöglichkeiten einschränken wolle und Flachdächer verhindern möchte.

 

Herr Niehues antwortet, dass Flachdächer nicht in das städtebauliche Konzept passen. Außerdem seien Flachdächer sehr anfällig was die Dichtigkeit betrifft.

 

Herr Kuhlmann gibt zu bedenken, dass auf Grund der geringen Nachfrage nach Bauland, die Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenten nicht zu stark eingeschränkt werden dürften.

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil E“, der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die südliche Grenze der Neuenkirchener Straße von der Westgrenze Flurstück 666, Flur 120, bis zur Westgrenze der Zeppelinstraße,

im Osten:        durch die Westgrenze der Zeppelinstraße von der Südseite der Neuenkirchener Straße bis zur Nordseite der Dutumer Straße (gleichzeitig Westgrenze des Flurstückes 684, Flur 120),

im Süden:       durch die Nordseite der Dutumer Straße von der Westgrenze Zeppelinstraße bis zur Ostgrenze des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil C“,

im Westen:     durch die Ostgrenze der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teile C und D (tlw.)“, von der Nordseite der Dutumer Straße bis zur Nordseite der Sutrumer Straße und durch die Westseite der Flurstücke 667 und 666, Flur 120, von der Nordseite der Sutrumer Straße bis zur Südseite der Neuenkirchener Straße.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 120, Gemarkung Rheine Stadt, bzw. in der Flur 11, Gemarkung Rheine links der Ems.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan sowie im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.   Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum — Teil E“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Richtlinien, d. h. öffentliche Bürgerversammlung und anschl. 3-wöchige Anhörung, durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig