Einwohnerin 1, die seit mehreren Jahren Flüchtlinge betreut, spricht über die Situation der Ehrenamtlichen beim WelCome In!, die sich um die ankommenden Ukraine-Flüchtlinge kümmern. Die zur Verfügung gestellte Hotline sei mit zwei freundlichen Damen besetzt, jedoch bekäme man kein Besetztzeichen, wenn diese telefonieren würden. Die Ehrenamtlichen wären bis spät in die Nacht (solange die Züge ankommen würden) im Einsatz und würden die Flüchtlinge in Empfang nehmen. Die Hotline sei aber nur bis 17:00 Uhr besetzt und sie wüssten nicht, wo sie diese dann unterbringen könnten. Es gebe auch keine Notunterkunft, und die ZUE in Rheine und die Einrichtung Bochum seien telefonisch nicht erreichbar, was stundenweise versucht worden sei.

 

Herr Gausmann erklärt die rechtlichen Bedingungen, wonach diese Flüchtlinge zuerst in die Einrichtung nach Bochum müssten. Dass das auch anders funktionieren würde, hätte andere Gründe, die er nicht in Frage stelle, so dass viele Flüchtlinge direkt nach Rheine gekommen seien. Einige davon seien über die Visumsfreiheit gekommen, deren Aufnahme nach § 24 im Nachhinein abgebildet werden würde.

 

Die Stadt Rheine sei weder für die Einrichtung in Bochum noch für die ZUE zuständig. Bezüglich der telefonischen Erreichbarkeit müsste man an die zuständigen Träger herantreten. Bezüglich der Erreichbarkeit der Hotline bei der Stadt Rheine sei ein Anrufbeantworter dazugeschaltet worden. Eine Warteschleife lässt sich technisch nicht abbilden. Zu den Erreichbarkeitszeiten und Unterbringungsnotwendigkeiten werde gleich unter Top 13 diskutiert werden können.

 

Die Stadtverwaltung sei dankbar, wie engagiert die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Institutionen sich kümmern und unterwegs seien. Die Belastungsfähigkeit sei verständlicherweise begrenzt. Die Stadtgesellschaft müsse sich die Frage stellen, ob sie eine 24 Stunden-Betreuung/Versorgung aus öffentlicher Hand für die Unterzubringenden verantworten müsse.

 

Die Einwohnerin stellt eine weitere Frage: Privat untergebrachte Flüchtlinge bekämen einen „Erstkarton“, der mit je 1 Topf, Glas und Teller bestückt sei. Wo bekämen diese in der Nacht etwas zu Essen her, wenn z. B. der nächste Supermarkt 6 ½ Kilometer weit entfernt sei? Dieses würden derzeit die Ehrenamtlichen übernehmen. Die können nicht mehr.

 

Herr Gausmann nimmt die Belastungsgrenze, welche völlig unstrittig dem seit 3 Wochen bestehenden Dauer-Krisenmodus geschuldet sei, verstehend zur Kenntnis. Die Verwaltung werde intern klären, ob in dem Notpaket für private Unterbringungen eine Notration für den ersten Tag zur Verfügung gestellt werden könne.

 

Herr Gausmann ergänzt, dass es Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gebe, womit auch Lebensmittel erworben werden könnten. Nach der Asylantragsaufnahme werde ein Scheck ausgegeben und es könne ein Konto bei der Sparkasse eröffnet werden, welches seit letzter Woche Dienstag geregelt worden sei.

 

Einwohnerin 2 bezieht sich auf eine von der Stadt Rheine erhaltene Notfall-Telefonliste, und spricht ebenfalls über die Nichterreichbarkeit, auch in Bochum.

 

Für die Erreichbarkeit der Notfallnummer in Bochum sei die Stadt Rheine nicht zuständig; es sei die offizielle Notfallnummer der Landeseinrichtung in Bochum. Die Verwaltung könne lediglich beim zuständigen Ministerium MKFFI NRW oder der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg diese kritischen Bemerkungen spiegeln und fragen, warum dort niemand erreichbar sei.

 

Auf die Anfrage von Einwohnerin 2 antwortet Herr Gausmann, was die Kita-Anmeldung von Flüchtlingskindern betreffe, gebe es vom MKFFI noch keine Informationen. Es werde versucht, sogenannte Brückenprojekte anzubieten, da die Prioritäten für diese Altersgruppe vorerst in anderen Bereichen als der Kita-Anmeldung liegen würden.

Bezüglich der Anmeldungen an Schulen spricht Herr Gausmann über geführte und geplante Gespräche mit der zuständigen Ministerin, der Schulaufsicht und den Schulleitungen. Das Ministerium (MSB) sieht nach heutigem Stand vor, zumindest die Grundschulen ortsnah zu nutzen. Bei den weiterführenden Schulen sei über die Seiteneinsteigerberatung eine geeignete Schulform zu suchen. Dazu werde mit der Schulaufsicht ein Verfahren mit einer sinnvollen Verteilung der Kinder entwickelt, die möglichst ortsnah und bildungsgerecht werde. Diese Informationen werden auch den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Verfügung gestellt.

 

Frau Gehrke ergänzt, dass die Ehrenamtlichen die Kinder auf die Seiteneinsteigerberatungsliste eintragen lassen könnten, damit die Gespräche zeitnah durchgeführt werden können. Die Kontaktdaten (Frau Stallmann und Frau Renger-Stilling) seien bekannt.

 

Frau Ehrenberg schlägt vor, unter Top 13 zu diskutieren, wie die Verwaltung zusammen mit den Ehrenamtlichen eine strukturierte Soforthilfe auf die Beine stellen kann.