Sitzung: 17.03.2022 Sozialausschuss
Einwohnerin 1,
die seit mehreren Jahren Flüchtlinge betreut, spricht über die Situation der
Ehrenamtlichen beim WelCome In!, die sich um die ankommenden
Ukraine-Flüchtlinge kümmern. Die zur Verfügung gestellte Hotline sei mit zwei
freundlichen Damen besetzt, jedoch bekäme man kein Besetztzeichen, wenn diese
telefonieren würden. Die Ehrenamtlichen wären bis spät in die Nacht (solange
die Züge ankommen würden) im Einsatz und würden die Flüchtlinge in Empfang
nehmen. Die Hotline sei aber nur bis 17:00 Uhr besetzt und sie wüssten nicht,
wo sie diese dann unterbringen könnten. Es gebe auch keine Notunterkunft, und
die ZUE in Rheine und die Einrichtung Bochum seien telefonisch nicht
erreichbar, was stundenweise versucht worden sei.
Herr Gausmann
erklärt die rechtlichen Bedingungen, wonach diese Flüchtlinge zuerst in die
Einrichtung nach Bochum müssten. Dass das auch anders funktionieren würde,
hätte andere Gründe, die er nicht in Frage stelle, so dass viele Flüchtlinge
direkt nach Rheine gekommen seien. Einige davon seien über die Visumsfreiheit
gekommen, deren Aufnahme nach § 24 im Nachhinein abgebildet werden würde.
Die Stadt
Rheine sei weder für die Einrichtung in Bochum noch für die ZUE zuständig. Bezüglich
der telefonischen Erreichbarkeit müsste man an die zuständigen Träger
herantreten. Bezüglich der Erreichbarkeit der Hotline bei der Stadt Rheine sei
ein Anrufbeantworter dazugeschaltet worden. Eine Warteschleife lässt sich
technisch nicht abbilden. Zu den Erreichbarkeitszeiten und
Unterbringungsnotwendigkeiten werde gleich unter Top 13 diskutiert werden
können.
Die
Stadtverwaltung sei dankbar, wie engagiert die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Institutionen sich kümmern und
unterwegs seien. Die Belastungsfähigkeit sei verständlicherweise begrenzt. Die
Stadtgesellschaft müsse sich die Frage stellen, ob sie eine 24
Stunden-Betreuung/Versorgung aus öffentlicher Hand für die Unterzubringenden
verantworten müsse.
Die
Einwohnerin stellt eine weitere Frage: Privat untergebrachte Flüchtlinge
bekämen einen „Erstkarton“, der mit je 1 Topf, Glas und Teller bestückt sei. Wo
bekämen diese in der Nacht etwas zu Essen her, wenn z. B. der nächste
Supermarkt 6 ½ Kilometer weit entfernt sei? Dieses würden derzeit die
Ehrenamtlichen übernehmen. Die können nicht mehr.
Herr Gausmann
nimmt die Belastungsgrenze, welche völlig unstrittig dem seit 3 Wochen bestehenden
Dauer-Krisenmodus geschuldet sei, verstehend zur Kenntnis. Die Verwaltung werde
intern klären, ob in dem Notpaket für private Unterbringungen eine Notration
für den ersten Tag zur Verfügung gestellt werden könne.
Herr Gausmann
ergänzt, dass es Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gebe, womit
auch Lebensmittel erworben werden könnten. Nach der Asylantragsaufnahme werde
ein Scheck ausgegeben und es könne ein Konto bei der Sparkasse eröffnet werden,
welches seit letzter Woche Dienstag geregelt worden sei.
Einwohnerin 2
bezieht sich auf eine von der Stadt Rheine erhaltene Notfall-Telefonliste, und
spricht ebenfalls über die Nichterreichbarkeit, auch in Bochum.
Für die
Erreichbarkeit der Notfallnummer in Bochum sei die Stadt Rheine nicht
zuständig; es sei die offizielle Notfallnummer der Landeseinrichtung in Bochum.
Die Verwaltung könne lediglich beim zuständigen Ministerium MKFFI NRW oder der
zuständigen Bezirksregierung Arnsberg diese kritischen Bemerkungen spiegeln und
fragen, warum dort niemand erreichbar sei.
Auf die
Anfrage von Einwohnerin 2 antwortet Herr Gausmann, was die Kita-Anmeldung von
Flüchtlingskindern betreffe, gebe es vom MKFFI noch keine Informationen. Es
werde versucht, sogenannte Brückenprojekte anzubieten, da die Prioritäten für
diese Altersgruppe vorerst in anderen Bereichen als der Kita-Anmeldung liegen
würden.
Bezüglich der
Anmeldungen an Schulen spricht Herr Gausmann über geführte und geplante
Gespräche mit der zuständigen Ministerin, der Schulaufsicht und den
Schulleitungen. Das Ministerium (MSB) sieht nach heutigem Stand vor, zumindest
die Grundschulen ortsnah zu nutzen. Bei den weiterführenden Schulen sei über
die Seiteneinsteigerberatung eine geeignete Schulform zu suchen. Dazu werde mit
der Schulaufsicht ein Verfahren mit einer sinnvollen Verteilung der Kinder
entwickelt, die möglichst ortsnah und bildungsgerecht werde. Diese
Informationen werden auch den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
zu Verfügung gestellt.
Frau Gehrke
ergänzt, dass die Ehrenamtlichen die Kinder auf die Seiteneinsteigerberatungsliste
eintragen lassen könnten, damit die Gespräche zeitnah durchgeführt werden
können. Die Kontaktdaten (Frau Stallmann und Frau Renger-Stilling) seien
bekannt.
Frau Ehrenberg
schlägt vor, unter Top 13 zu diskutieren, wie die Verwaltung zusammen mit den
Ehrenamtlichen eine strukturierte Soforthilfe auf die Beine stellen kann.